Ja — unbedingt. Auch wenn der Schaden repariert wurde und das Fahrzeug heute „wie neu“ aussieht, bleibt es ein sogenannter Vorschaden. Versicherer fragen ausdrücklich nach „bekannten Schäden, auch wenn repariert“, weil solche Ereignisse den Wert, die Struktur oder das Risiko beeinflussen können.
Wird so etwas verschwiegen und später kommt es zu einem ähnlichen Schaden (z. B. wieder am Heck), kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, weil unklar ist, ob es sich um eine Folge des alten Schadens handelt.
💡 Mein Rat:
Melde den Schaden mit kurzer Beschreibung („Heckschaden 2023, fachgerecht repariert bei XY-Werkstatt, Rechnung liegt vor“). Ehrlichkeit schafft Vertrauen – und wenn alles dokumentiert ist, bist du auf der sicheren Seite.