Solange du nicht mit einem Bunsenbrenner Cocktails gemixt hast, stehen die Chancen gut. Aber Vorsicht: Sag der Versicherung niemals „Ich war kurz weg, um Bier zu holen“. Das Wort Aufsichtspflicht ist ein Minenfeld. Schick uns die Schadenmeldung, bevor du auf „Senden“ drückst.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish