Die vertraglich festgelegten Pflichten, die Sie als Versicherter erfüllen müssen (z.B. einen Schaden unverzüglich melden, im Diebstahlfall die Polizei rufen, das Risiko nicht mutwillig erhöhen).
Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann zur Leistungskürzung führen (sogenannte Obliegenheitsverletzung).
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish