Ja, dafür gibt es die Berufshaftpflicht. Sie springt ein, wenn durch deine berufliche Tätigkeit Schäden an Dritten entstehen – sei es Sach- oder Vermögensschaden. Wichtig: Keine eigenständigen Zahlungen oder Schuldanerkenntnisse, bevor die Versicherung den Fall prüft. Alles sofort melden und alle Unterlagen sammeln.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 2 Tagen ago