Die Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstahl nur, wenn dies explizit als Zusatzbaustein (oft mit prozentualer Deckungsgrenze) vereinbart wurde. Achten Sie auf die Nachtklausel (Diebstahl nachts nur aus verschlossenen Räumen/Fahrradkellern). Eine separate Fahrradversicherung bietet umfassenderen Schutz (oft auch gegen Vandalismus und Unfallschäden).
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish