Keine Sorge, solange du nachweislich keine Kenntnis hattest, trifft dich keine Pflichtverletzung. Wichtig ist, dass du unverzüglich nach deiner Rückkehr reagierst.
Wenn du längere Zeit abwesend bist, ist es allerdings clever, jemanden zu beauftragen, der ab und zu nach dem Rechten sieht – gerade bei Wohnung oder Haus.
So beugst du Folgeschäden und Ärger vor. Verantwortung heißt hier: vorausdenken.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 2 Tagen ago