„Ja, in den meisten Fällen deckt eine Berufshaftpflicht Schäden an fremdem Eigentum ab, die du versehentlich verursachst – also auch einen Kunden-Laptop. Wichtig: Melde den Schaden sofort deiner Versicherung, dokumentiere alles (Fotos, Zeugen, Reparaturkosten) und warte auf die Rückmeldung. Je schneller und sauber die Meldung, desto leichter die Regulierung.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 2 Tagen ago