0

Der Begriff Beitragssatz ist primär in der deutschen Sozialversicherung von zentraler Bedeutung. Er bezeichnet den prozentualen Anteil, der von den beitragspflichtigen Einnahmen (meist dem Bruttoarbeitsentgelt) eines Versicherten zur Finanzierung eines Sozialversicherungszweiges erhoben wird.

Der Beitragssatz dient als Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge.

Beitragssätze in der Deutschen Sozialversicherung (Deutschland)

Die Beiträge in der Sozialversicherung werden in der Regel paritätisch (je zur Hälfte) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Sozialversicherungszweig Allgemeiner Beitragssatz (Gesamt) Träger (Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) (fest) + Zusatzbeitrag (individuell) Paritätisch ( fest + Zusatzbeitrag)
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) (Stand 2024) Paritätisch ( Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
Arbeitslosenversicherung (AV) (Stand 2024) Paritätisch ( Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
Soziale Pflegeversicherung (SPV) (Stand 2024) + Zuschlag für Kinderlose Paritätisch (außer Zuschlag für Kinderlose)

 

Wichtige Details:

  1. Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Die Beiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (der BBG) erhoben. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei.
  2. Zusatzbeitrag (GKV): Der allgemeine Beitragssatz von reicht oft nicht aus, um die Kosten der einzelnen Krankenkassen zu decken. Deshalb legen die Kassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag fest (der Durchschnitt liegt derzeit bei ca. ). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Zusatzbeitrag ebenfalls paritätisch.
  3. Pflegeversicherung (Kinderlose): Versicherte ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag, der allein vom Arbeitnehmer getragen wird.

Beitragssatz außerhalb der Sozialversicherung

In der privaten Versicherung (z.B. Haftpflicht, Hausrat, Kfz-Versicherung) wird der Begriff „Beitragssatz“ seltener verwendet. Man spricht hier eher vom Beitrag oder der Prämie, da diese nicht als Prozentsatz des Einkommens, sondern als fester Euro-Betrag oder als Prozentsatz eines Versicherungswerts (z.B. des Neuwerts eines Hauses) berechnet werden.

In der privaten Sachversicherung ist der Beitragssatz also oft implizit im Berechnungsfaktor enthalten, der das versicherte Risiko und die Leistung des Bedingungswerks (siehe vorherige Antwort) widerspiegelt.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago