Mitgliedsvereinbarung Risk-BOT

Mitgliedsvereinbarung Risk-BOT – Expertennetzwerk „Fix it Fast“

Stand: 22.09.2025

1. Präambel

Die Plattform Risk-BOT (nachfolgend „Plattform“) betreibt das Expertennetzwerk Fix it Fast. Ziel dieses Netzwerks ist es, Verbrauchern bei der Abwicklung von Versicherungsschäden qualifizierte Handwerker, Sachverständige und Rechtsanwälte zu empfehlen.

Die Plattform prüft jeden Bewerber vor Aufnahme sorgfältig, um sicherzustellen, dass nur vertrauenswürdige und geeignete Partner im Netzwerk vertreten sind. Damit wird den Verbrauchern ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit geboten.

2. Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Plattform und den Experten-Mitgliedern von Fix it Fast. Mit Abgabe der Bewerbung und Annahme durch den Betreiber erkennt das Mitglied die Bestimmungen dieser Vereinbarung an.

3. Aufnahmeverfahren

  • Eine Mitgliedschaft im Expertennetzwerk kommt nicht automatisch zustande.

  • Bewerber füllen das Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß aus.

  • Die Plattform prüft Bewerber anhand von:

    • öffentlich zugänglichen Bewertungsportalen,

    • Nachweisen (z. B. Gewerbeschein, Zulassungen, Zertifikate),

    • ggf. persönlicher Rücksprache.

  • Der Betreiber entscheidet nach eigenem Ermessen über Aufnahme oder Ablehnung.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.

4. Mitgliedschaft & Jahresgebühr

  • Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

  • Jahresgebühr: 399 € (zzgl. gesetzl. USt).

  • Die Gebühr ist nach Annahme der Bewerbung sofort fällig.

  • Eine Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung oder Ausschluss erfolgt nicht.

5. Leistungen der Plattform

  • Aufnahme in das Netzwerk Fix it Fast.

  • Möglichkeit, von Kunden als geprüfter Experte ausgewählt und kontaktiert zu werden.

  • Darstellung im internen Empfehlungsverzeichnis der Plattform.

  • Nutzung des Fix it Fast-Siegels zur Kommunikation der Netzwerkmitgliedschaft.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Plattform keine Auftragsgarantie übernimmt. Die Empfehlung erfolgt ausschließlich auf Basis der geprüften Eignung.

6. Pflichten der Mitglieder

  • Wahrheitsgemäße Angaben bei der Bewerbung und während der Mitgliedschaft.

  • Unverzügliche Mitteilung über Änderungen (z. B. Anschrift, Qualifikationen, Zulassungen).

  • Fachgerechte und zuverlässige Erfüllung der Leistungen gegenüber Kunden.

  • Unterlassung von Handlungen, die dem Ruf des Netzwerks schaden könnten.

  • Kein Missbrauch des Fix it Fast-Siegels (z. B. für Leistungen außerhalb des eigenen Fachbereichs).

7. Ausschluss

Die Plattform behält sich vor, Mitglieder bei Verstößen oder erheblichen negativen Kundenbewertungen aus dem Netzwerk auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Jahresgebühr.

8. Haftungsausschluss

  • Die Plattform vermittelt keine Verträge, sondern stellt lediglich geprüfte Kontakte bereit.

  • Die Verantwortung für Angebote, Leistungen, Preise und Vertragsabschlüsse liegt allein beim Mitglied und dem jeweiligen Kunden.

  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Kunden entstehen.

9. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Mitgliedschaft und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO). Details finden sich in der Datenschutzerklärung der Plattform.

10. Änderungen der Mitgliedsvereinbarung

Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Mitglieder werden vorab informiert. Widerspricht ein Mitglied nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.

11. Kündigung

  • Die Mitgliedschaft endet automatisch nach 12 Monaten, sofern sie nicht erneuert wird.

  • Eine Kündigung durch das Mitglied ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende möglich.

  • Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

12. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.