Handy nass?
Zahlung abgelehnt?
„Grobe Fahrlässigkeit“ ist die Standard-Ausrede bei Wasserschäden. Wir prüfen dein Ablehnungsschreiben und helfen dir, dein Recht auf Entschädigung durchzusetzen.
Hilfe via WhatsApp MitgliedschaftenFahrlässigkeit widerlegen
Fahrfehler oder Pech?
Ein Handy, das beim Händewaschen ins Becken rutscht, ist kein Vorsatz. Wir klären die rechtliche Grenze.
Chat-Prüfung
Schreib uns, wie es passiert ist. Unsere KI erkennt sofort, ob die Ablehnung der Versicherung haltbar ist.
IP-Schutzklasse
Dein Handy ist laut Hersteller wasserdicht? Dann darf die Versicherung nicht einfach Fahrlässigkeit unterstellen.
| Das schreibt die Versicherung | Risk-BOT Klartext |
|---|---|
| „Vorhersehbares Ereignis“ | „Du hättest wissen müssen, dass Wasser nass ist. Wir zahlen nicht.“ |
| „Grob fahrlässige Herbeiführung“ | „Du hast nicht gut genug aufgepasst – dein Pech.“ (Wir sagen: Stimmt nicht!) |
Grob fahrlässig wäre es, mit dem Handy in der Hand absichtlich in den Pool zu springen. Wenn es dir beim Kochen ins Spülbecken fällt, ist das meist ein versichertes Missgeschick.
Ein roter Feuchtigkeitsindikator beweist nur, dass Wasser im Gerät war – aber nicht, dass DU schuld bist. Wir helfen dir bei der Argumentation.