Halter verklagt sich selbst – „Mein Hund hat mich gecancelt“

Halter verklagt sich selbst – „Mein Hund hat mich gecancelt“

Köln-Ehrenfeld, 03. Juni 2025:
Was wie der Plot einer absurden Black-Mirror-Folge klingt, ist in Köln Realität geworden: Ein 29-jähriger Hundehalter hat sich selbst verklagt – nach einem Biss durch seinen eigenen Vierbeiner „Chewbarka“. Grund: Die Hundehalterhaftpflicht weigerte sich zu zahlen. Begründung: Halter und Geschädigter seien „leider identisch“. Nun verhandelt das Amtsgericht – mit dem Hund als Hauptbelastungszeuge. Das Frauchen tritt gleichzeitig als Kläger, Beklagter und angeblicher „Alpha im Rudel“ auf. Legal? Unklar. Komisch? Hundertpro.

🐾 Bürokratie-Level: Fetch the Fax!
Der Versuch, den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen, wurde prompt abgelehnt – schriftlich, auf einer Papyrusrolle mit Wachssiegel. Begründung: „Eine Person kann sich nicht selbst schaden, auch nicht mit Zähnen eines anderen Lebewesens, das sie füttert.“
Die Klägerin reichte daraufhin Klage gegen sich selbst ein – zunächst handschriftlich auf einem biologisch abbaubaren Pergament, eingereicht via Brieftaube an das Amtsgericht Köln. Der Fall wurde angenommen – da der Hund „ein klares Aggressionsmuster in der Körpersprache“ gezeigt habe und „nicht auszuschließen sei, dass der Halter von seinem tierischen Ich getrennt zu betrachten ist“.

Moderne digitale Beweismittel wie Überwachungskameras oder Fitbit-Bissdaten wurden vom Gericht abgelehnt: „Zu transparent, zu technisch, zu wenig Retro-Charme. Außerdem: Hunde auf Video sind nicht rechtskräftig, nur süß.“

🗣️ Stimmen aus dem Wahnsinn:

„Ich wollte eigentlich nur eine Entschädigung und jetzt hab ich Gerichtskosten, zwei Rollen Verband und nen Hund mit Anwalt.“
– Lisa-Marie K. (29), Teilzeit-Content-Creatorin & Vollzeit-Dogmom aus Köln-Ehrenfeld

„Ich find’s fair. Mein Hamster hat mich mal geghostet, aber der war nie versichert. Das ist strukturelle Tierdiskriminierung.“
– Fabio El Bongo (26), hauptberuflicher Barista, nebenberuflicher NFT-Sammler aus Bonn

„Mein Hund hat mich noch nie gebissen, aber mein Ex schon. Warum zahlt da niemand was?“
– Chayenne (23), Psychologiestudentin & Podcast-Host aus Duisburg

🎓 Expertenmeinung aus dem Elfenbeinturm:
Prof. Dr. Horst-Gregor Faxenbruch, Lehrstuhl für prädigitale Selbstverantwortung und tierische Jurisdiktion, erklärt die Entscheidung so:
„In einer analogen Welt war der Mensch klar über dem Tier positioniert. Doch wenn sich die Rollen verwischen – etwa durch matching Outfits und gemeinsame Insta-Accounts – dann muss auch die Justiz nachziehen. Ob Halter und Hund als rechtlich getrennte Entitäten gelten, hängt vom gemeinsamen TikTok-Algorithmus ab.“

🤖 Fazit – Schluss mit Zähneknirschen
Während das Amtsgericht überlegt, ob Hunde ein Alibi brauchen, hat Risk-BOT längst das juristische Chaos analysiert – und festgestellt: „Ein guter Versicherungsvertrag beißt nicht zurück.“
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