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Geliehene Sachen

Schutz für geliehene Sachen in der Haftpflicht: Damit du nicht auf den Kosten sitzt!

Wir kennen das alle: Du leihst dir mal schnell den Laptops deines Freundes, nimmst das Werkzeug vom Nachbarn oder pumpst dir seine Musikbox für die Party auf. Und dann passiert es: PENG – der Laptop fällt runter, das Werkzeug macht Zicken oder die Box verabschiedet sich mit einem großen Knall. Was nun? Keine Panik, solange deine Haftpflichtversicherung auch für geliehene Sachen aufkommt!

Was sind geliehene Sachen überhaupt?
Ganz einfach: Gegenstände, die dir jemand für eine Weile zur Verfügung stellt, wie zum Beispiel:

  • Du nimmst die Kamera deines Kumpels mit und der Akku macht schlapp (und der Bildschirm auch gleich).
  • Du leihst dir das Werkzeug des Nachbarn und plötzlich hat der Schraubenzieher den Geist aufgegeben.

Sind geliehene Sachen immer versichert?
Spoiler: Nicht immer! In den Basis-Tarifen ist der Schutz für geliehene Sachen oft nicht mit drin. Das bedeutet, dass du bei einem Schaden für die Reparatur oder den Ersatz des Gegenstands selber aufkommen musst. Aber keine Sorge, es gibt Premium-Tarife oder Zusatzoptionen, die genau diesen Schutz bieten. Hier ist jedoch oft die Deckungssumme begrenzt, also achte darauf, dass der Betrag deinen Ansprüchen entspricht – zum Beispiel max. 5.000 bis 10.000 Euro.

Wann greift der Schutz für geliehene Sachen?
Es gibt ein paar typische Fälle, in denen dieser Schutz hilfreich ist:

  • Du mietest dir ein Zelt für ein Festival, und während des Sturms wird es zerlegt.
  • Beim Ausleihen eines Fahrrads landest du unsanft im Gebüsch – und das Rad ist nicht mehr das, was es mal war.
  • Du organisierst eine Gartenparty, und die geliehene Musikanlage fällt dem Boden zur Opfer. Bumm!

Was ist nicht versichert?

  • Verschleiß oder Abnutzung ist natürlich nicht gedeckt – du kannst nicht einfach davon ausgehen, dass dein Kumpel für den ausgeleierten Stuhl zahlt.
  • Vorsatz: Wenn du absichtlich den Laptop deines Freundes zum Kaffeeuntersetzer machst, dann hilft dir auch keine Versicherung.

Was solltest du bei der Wahl deines Tarifs beachten?

  • Check, ob der Schutz für geliehene Sachen überhaupt dabei ist.
  • Deckungssumme prüfen! Reichen die 5.000 Euro für das, was du dir ausborgst? Oder brauchst du mehr?
  • Lies die Kleingedruckten: Nicht immer ist alles versichert – besonders bei richtig teuren Sachen wie Kameras oder Musikanlagen!

Fazit:
Wenn du also regelmäßig Kram ausleihst, ist es absolut sinnvoll, in deiner Haftpflichtversicherung den Schutz für geliehene Sachen zu haben. So sparst du dir eine teure Reparaturrechnung, falls doch mal etwas passiert. Also, vor dem Abschluss: Check die Bedingungen und sei auf der sicheren Seite!