Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung – Alle wichtigen Infos

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Beschäftigte in bestimmten Berufen vor finanziellen Schäden, wenn sie während ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten einen Schaden zufügen und persönlich haftbar gemacht werden.

1. Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung wichtig?

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Das bedeutet:

  • Grundsätzlich haftet der Staat oder der Dienstherr für Schäden, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit verursacht werden.
  • ABER: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Dienstherr den Verursacher in Regress nehmen – und das kann teuer werden.

💡 Beispiel:
Ein Lehrer lässt bei einem Klassenausflug die Schüler unbeaufsichtigt. Ein Kind rennt auf die Straße und verursacht einen Unfall. Der Lehrer kann für Sorgfaltspflichtverletzung haftbar gemacht werden.

2. Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Versicherung ist besonders sinnvoll für:
Lehrer & Erzieher (z. B. Verletzung der Aufsichtspflicht)
Polizisten (z. B. Schäden bei einem Einsatz)
Feuerwehrleute & Rettungskräfte
Justizbeamte
Soldaten der Bundeswehr
Verwaltungsbeamte (z. B. finanzielle Fehlentscheidungen)
Technisches Personal im öffentlichen Dienst

Tipp: Manche Berufsverbände bieten spezielle Tarife oder Gruppenversicherungen an.

3. Welche Schäden sind versichert?

📌 Personenschäden – z. B. ein Polizist verursacht während eines Einsatzes versehentlich eine Verletzung.
📌 Sachschäden – z. B. ein Lehrer verschüttet Kaffee über einen Dienst-Laptop.
📌 Vermögensschäden – z. B. ein Verwaltungsbeamter macht einen folgenschweren Fehler bei einer Genehmigung, der einen finanziellen Schaden verursacht.

4. Welche Kosten übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung?

✅ Regulierung berechtigter Schadensersatzforderungen
✅ Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
✅ Übernahme von Regressforderungen des Dienstherrn
✅ Mitversicherung von Schlüsselverlust (z. B. Verlust eines Gebäudeschlüssels der Behörde)

Typische Ausschlüsse:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Private Schäden (hier greift die private Haftpflichtversicherung)
  • Geldstrafen & Disziplinarmaßnahmen

5. Was kostet eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Beiträge hängen ab von:

  • Berufsgruppe
  • Tätigkeitsbereich
  • Versicherungssumme

Beispielhafte Kosten:
🔹 Lehrer: ca. 40–100 € pro Jahr
🔹 Polizisten & Feuerwehrleute: ca. 80–200 € pro Jahr
🔹 Verwaltungsbeamte: ca. 50–150 € pro Jahr

💡 Tipp: Oft gibt es Kombipakete mit einer privaten Haftpflichtversicherung oder Dienstrechtsschutzversicherung, was günstiger sein kann.

6. Fazit – Lohnt sich eine Diensthaftpflicht?

Für alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ist sie eine sinnvolle Absicherung.
✅ Besonders bei Berufen mit hohem Schadensrisiko (z. B. Lehrer, Polizei, Feuerwehr) ist sie dringend zu empfehlen.
✅ Wichtig ist eine ausreichend hohe Deckungssumme (mind. 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden).

 

Hier einige empfehlenswerte Tarife für Diensthaftpflichtversicherungen:

DBV – Tarif S

Dieser Tarif bietet eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro sowohl für private als auch für dienstliche Haftpflichtschäden. Er ist besonders für Lehrer geeignet und kostet ca. 39,18 € jährlich.

GVO – TOP-VIT

Mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro für private und dienstliche Schäden bietet dieser Tarif soliden Schutz. Der Jahresbeitrag liegt bei etwa 62,61 €.

VHV – Klassik-Garant

Dieser Tarif bietet eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro für private und dienstliche Haftpflichtschäden. Der Jahresbeitrag beträgt ca. 59,29 €.

Barmenia – Diensthaftpflichtversicherung

Die Barmenia bietet eine Diensthaftpflicht als Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung an. Die Deckungssummen variieren je nach gewähltem Tarif und können bis zu 100 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen.

BGV – Diensthaftpflichtversicherung

Der BGV bietet eine Diensthaftpflichtversicherung ab 57,69 € jährlich an. Besonders geeignet für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, deckt sie grob fahrlässige Pflichtverletzungen ab.

Hinweis: Die genannten Beiträge sind beispielhaft und können je nach individuellen Faktoren variieren. Es ist empfehlenswert, die genauen Konditionen und Leistungen der einzelnen Tarife zu prüfen und gegebenenfalls ein persönliches Angebot einzuholen.