Geld statt Reparatur: Wie Sie bei der fiktiven Abrechnung nicht draufzahlen.
Wenn der Sturm nachlässt und man den ersten Blick in den Garten wirft, folgt oft der Schreck: Der teure Sichtschutzzaun liegt flach, das Gartenhaus hat kein Dach mehr und das Trampolin der Kinder hat beim Nachbarn „geparkt“.
Jetzt stellt sich die große Frage: Welche Versicherung ist zuständig? Im Garten ist die Rechtslage oft komplizierter als am Haupthaus.
1. Der Zaun: Fest verbunden oder nicht?
Ein Zaun gilt meist als Einfriedung des Grundstücks. Er ist in der Wohngebäudeversicherung oft nur dann mitversichert, wenn dies explizit im Vertrag steht.
Tipp: Prüfen Sie, ob „sonstige Grundstücksbestandteile“ eingeschlossen sind. Risk-BOT analysiert für Sie, ob Ihr Zaun unter den Versicherungsschutz fällt.
2. Das Gartenhaus: Ein eigenes Gebäude?
Ein massives Gartenhaus auf einem Fundament ist oft über die Wohngebäudeversicherung geschützt – aber Vorsicht: Es muss der Versicherung gemeldet worden sein! Ein einfaches Gerätehaus aus dem Baumarkt hingegen fällt oft unter die Hausratversicherung, sofern es sich auf dem versicherten Grundstück befindet.
3. Das fliegende Trampolin: Haftpflicht oder Hausrat?
Hier wird es knifflig:
Eigener Schaden: Wenn Ihr Trampolin kaputt geht, zahlt die Hausratversicherung nur, wenn „Sturmschäden an Sachen im Freien“ mitversichert sind (oft ein Zusatzbaustein).
Fremder Schaden: Wenn Ihr Trampolin das Auto des Nachbarn beschädigt, ist das ein Fall für Ihre Privathaftpflicht. Aber: Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie das Trampolin nicht ausreichend gesichert hatten. War es ordnungsgemäß verankert, gilt es oft als „höhere Gewalt“ – und der Nachbar geht leer aus (bzw. muss seine eigene Kasko nutzen).
Warum Risk-BOT im Garten-Chaos hilft:
Wir klären die Zuständigkeiten! Versicherungen schieben sich den „schwarzen Peter“ bei Gartenschäden gerne gegenseitig zu. Wir prüfen Ihre Policen (Gebäude, Hausrat, Haftpflicht) und sagen Ihnen genau, wer für welchen Schaden aufkommen muss.
Chaos im Garten nach dem Sturm?
Wir klären für Sie, welche Versicherung für Zaun, Hütte & Co. aufkommen muss.
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