Die „Vorschaden-Falle“: Wie Sie Ablehnungen wegen mangelnder Instandhaltung kontern.

Stellen Sie sich vor: Ein schwerer Sturm fegt über Ihr Haus, Ziegel fliegen, und am nächsten Tag steht das Wasser im Dachgeschoss. Sie melden den Schaden Ihrer Versicherung und hoffen auf schnelle Hilfe. Doch dann kommt der Brief: „Ablehnung wegen mangelnder Instandhaltung – Vorschäden vorhanden.“

Ein Schock! Die Versicherung behauptet einfach, Ihr Dach sei schon vor dem Sturm marode gewesen. Aber keine Sorge: Das ist eine Standard-Taktik, die wir bei Risk-BOT fast täglich sehen.

Vorschaden Falle

Was steckt hinter der „Instandhaltungspflicht“?

Versicherungen sind nur für Schäden zuständig, die plötzlich und unvorhersehbar eintreten. Wenn ein Dach über Jahre vernachlässigt wurde, ist das für die Versicherung kein „Unfall“, sondern „Abnutzung“. Das Problem: Oft wird diese Begründung genutzt, auch wenn das Dach in gutem Zustand war.

So entlarven Sie die Taktik der Versicherung:

  1. Der „Kausalitäts-Check“: Selbst wenn ein Dach 20 Jahre alt ist, bedeutet das nicht, dass es kaputt war. Wenn der Sturm so stark war, dass er auch gesunde Ziegel abhebt, muss die Versicherung zahlen. Der Sturm muss die wesentliche Ursache sein.

  2. Wartung als Schutzschild: Haben Sie in den letzten Jahren mal einen Dachdecker zur Inspektion da gehabt? Jede Rechnung über eine kleine Reparatur oder Reinigung ist Gold wert! Sie beweist, dass Sie sich gekümmert haben.

  3. Fotos von „vorher“: Vielleicht haben Sie ein Foto vom Haus (vom Sommerfest oder aus dem Garten), auf dem das Dach zu sehen ist? Solche zufälligen Aufnahmen können belegen, dass vorher alles intakt war.

Wie Risk-BOT Ihnen hier den Rücken stärkt:

Wir lassen uns von der Behauptung „Vorschaden“ nicht abschrecken. Wir analysieren das Gutachten der Versicherung:

  • Hat der Gutachter den Zustand wirklich objektiv bewertet?

  • Wurden Proben genommen oder nur „geschätzt“?

  • Entspricht die Ablehnung der aktuellen Rechtsprechung?

Unser Ziel: Wir finden die Argumente, die beweisen, dass der Sturm die Hauptschuld trägt – damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Versicherung behauptet "Vorschaden"?

Lassen Sie das nicht ungeprüft! Wir analysieren Ihre Ablehnung kostenlos.

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