Allgemeine Geschäftsbedingungen für das „CashBack & Deals“ Programm
Die Risk-BOT als Betreiber von („CashBack & Deals “) und der Werbetreibende („Kunde“) arbeiten mit dem Ziel der Neukundengewinnung und Generierung von Transaktionen für vom Kunden angebotene Produkte oder Dienstleistungen auf dem Gebiet des Online-Marketings zusammen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Grundlage für die Leistungen des „CashBack & Deals“ Programms und bilden gemeinsam mit dem Auftragsformular der Leistung zugrunde liegenden Vertrag. Im Fall von Abweichungen zwischen diesen AGB und den Vereinbarungen auf dem Auftragsformular gelten die Regelungen des Auftragsformulars.
1. Vertragsgegenstand
1.1
Der Kunde betreibt eigene Webseiten, die im Einzelnen entweder im Auftragsformular bezeichnet sind oder in sonstiger Weise von den Parteien zum Gegenstand des Vertragsverhältnisses gemacht werden, und vertreibt darüber Produkte oder Dienstleistungen. Weitere Webseiten können durch einfache Erklärung in Textform (z.B. Email) jederzeit dazu gebucht werden. Der Kunde betreibt zur Bewerbung seiner Webseiten oder Produkte ein Partnerprogramm „CashBack & Deals“ bei Risk-BOT.
1.2
Risk-BOT bietet dem Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Administration und Optimierung seiner Online Marketing- Aktivitäten, insbesondere im Bereich des CashBack & Deals Programms an. Dabei übernimmt Risk-BOT insbesondere die Administration der Angebote des Kunden, die dieser beim Netzwerk unterhält und betreibt oder betreiben möchte, um seine Produkte über CashBack & Deals zu bewerben. Risk-BOT tritt insoweit als Manager auf und stellt die Schnittstelle zwischen dem jeweiligen Netzwerk und dem Kunden dar.
Stellt Risk-BOT Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Risk-BOT ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb 14 Kalendertagen einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten.
Risk-BOT behält sich das Recht vor, seine Diensten im Falle von Wartungsarbeiten, Aktualisierungen, oder sonstigen technischen Änderungen teilweise oder vollständig zu beschränken.
2. Definitionen
„Zielseiten“ sind die Webseiten des Kunden, auf die der Endnutzer über ein Werbemittel gelangt.
„Kunde“ ist das im Auftragsformular als Kunde bezeichnete Unternehmen und Werbetreibende.
„Lead“ ist die Durchführung einer vordefinierten Aktion (z.B. Newsletter, Adresseingabe, Registrierung etc.) auf der Webseite des Kunden nach der Weiterleitung des Nutzers auf dessen Webseite.
„Sale“ ist die Durchführung einer Transaktion auf der Webseite des Kunden nach der Weiterleitung des Nutzers auf dessen Webseite.
„Nutzer“ oder „Endnutzer“ ist der Internetnutzer, der über ein Werbemittel auf die Webseiten des Kunden gelangt ist.
„Werbemittel“ sind elektronische Werbemittel, die auf CashBack & Deals eingebunden werden können (z.B. Werbebanner).
3. Leistungen von Risk-BOT
3.1
advanced STORE erbringt als Affiliate Manager die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen (zusammenfassend als „Betreuung“ bezeichnet) für den Kunden in dem Umfang, wie im Auftragsformular konkretisiert:
- Beratung bei der Integration unser Netzwerk, Unterstützung bei der Umsetzung technischer Anforderungen, z.B. der Implementierung von HTML-Codes
- Beratung des Kunden bei der gemeinsamen Entwicklung des Programms („Programm Setup“);
- Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbemittel auf CashBack & Deals
- Erarbeitung von Vorschlägen und Umsetzung von Maßnahmen zur Performance-Steigerung des Partnerprogramms („Programm-Optimierung“);
3.2
Risk-BOT wird in keinem Fall Vertragspartner des Kunden und handelt nur als Bevollmächtigter des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Teilnahme in einem Netzwerk die jeweiligen AGB und Bedingungen gelten, die für und gegen den Kunden gelten; insbesondere müssen die Werbemittel des Kunden des Bedingungen des jeweiligen Netzwerks entsprechen und Nutzungsrechte für die Vermarktung eingeräumt werden . Sollte der Kunde diesen AGB nicht zustimmen wollen, kann er dies Risk-BOT jederzeit mitteilen und eine Teilnahme ein solches Netzwerk wird dann auf Wunsch des Kunden ausgeschlossen oder die Teilnahme beendet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden:
4.1
Der Kunde stellt Risk-BOT die abgestimmten Werbemittel zur Verfügung. Die Werbemittel entsprechen jeweils dem aktuellen Stand der Online-Angebote des Kunden.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet, Risk-BOT rechtzeitig über Änderungen der beworbenen Angebote oder veraltete Werbemittel oder Angebote zu informieren und entsprechend neue Werbemittel zur Verfügung zu stellen.
4.3
Der Kunde wird auf den im Auftragsformular genannten und in sonstiger Weise in die Betreuung einbezogenen Webseiten keine Inhalte darstellen oder assoziieren und keine Links zur Erreichung von Inhalten bereitstellen, die gegen gesetzliche Vorschriften der Länder verstoßen, an deren Einwohner sich die Inhalte richten. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzen, die staatsgefährdender, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder legale oder illegale Drogen oder Waffen bewerben oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen oder Viren oder andere ähnliche Programme enthalten, die Daten oder Systeme schädigen können. Soweit Risk-BOT wegen derartiger Inhalte Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellt der Kunde Risk-BOT von diesen Ansprüchen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, frei.
5. Nutzungsrecht
5.1
Der Kunde garantiert Risk-BOT, Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutzreche an den von ihm zur Verfügung gestellten Werbemitteln für die beabsichtigten Zwecke der werblichen Nutzung zu sein und zur Einräumung der für die vertragliche Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an Risk-BOT sowie den sonstigen Beteiligten des Netzwerks im Rahmen dieses Vertrages berechtigt zu sein. Der Kunde garantiert ferner, dass seine Werbemittel nicht gegen geltendes Recht oder entsprechende Selbstverpflichtungen der Industrie verstoßen.
5.2
Der Kunde erteilt Risk-BOT, ein zeitlich für die Dauer der Einbindung der jeweiligen Werbemittel beschränktes, nicht ausschließliches Recht, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Bezeichnungen, Namen, Logos, Marken, Werbemittel etc. zur Bewerbung im Sinne dieser Vereinbarung zu nutzen und im Rahmen des Netzwerkes bzw. auf den Webseiten einzubinden. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bezeichnungen, Namen, Logos, Marken etc. ist mit dem Kunden schriftlich abzustimmen.
5.3
Der Kunde stellt Risk-BOT von allen Ansprüchen von Interessenten und Käufern, oder sonstiger Dritter frei, die diese gegen Risk-BOT wegen fehlerhafter, unvollständiger, widersprüchlicher und/oder rechtswidriger Werbemittel gegen Risk-BOT geltend machen sollte. Diese Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Risk-BOT zustehende Vergütung
6.1
Risk-BOT erhält für die in Ziffer 3. näher bezeichneten Leistungen im Rahmen des Netzwerk- Pakets eine monatliche Vergütung, die im Auftragsformular festgelegt wird.
6.2
Die Risk-BOT zustehende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
7. Laufzeit/Kündigung
7.1
Der Vertrag beginnt mit dem Datum in der Auftragsbestätigung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann erstmalig nach 6 Monaten ordentlich gekündigt werden. Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt für beide Seiten vier Wochen zum Monatsende. Eine Beendigung in beiderseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.
7.2
Das Recht der Vertragsparteien auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen.
7.3
Die Kündigungserklärung kann in Textform erfolgen.
7.4
Mit Beendigung dieses Vertrages und Beendigung technisch bedingter Arbeitsschritte hinsichtlich der eingebundenen Werbemittel (falls erforderlich) erlischt das Recht beider Vertragspartner zur Nutzung der Bezeichnung, des Logos und der Marken der jeweils anderen Partei.
8. Verschwiegenheitspflicht
8.1
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung der beabsichtigten Zusammenarbeit erhalten und die technischer, finanzieller oder sonstiger geschäftlicher Natur sind, streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass dies im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung vorgesehen ist. Ferner ist es den Parteien untersagt, die Informationen zu anderen als denjenigen Zwecken zu verwenden, die in diesem Vertrag genannt sind.
8.2
Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter und Unterauftragnehmer entsprechend verpflichten.
8.3
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1
Risk-BOT haftet nicht für die Verfügbarkeit des Netzwerks, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware des Kunden, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstehen, und sichert weder ausdrücklich noch konkludent Eigenschaften der Netzwerks zu.
9.2
Im Übrigen kommt – gleich aus welchem Rechtsgrunde – eine Haftung von Risk-BOT nur in Betracht bei
9.3
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und
9.4
nur im Falle einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine solche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf) in Betracht sowie bei Verzug und Unmöglichkeit.
9.5
Die Haftung von Risk-BOT ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (Bsp. Produkthaftung), bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Nebenabreden bestehen nicht. Risk-BOT behält sich vor, weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt oder Regelungen über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit oder die Kündigung des Vertrages betreffen. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Wenn der Kunde der Geltung der geänderten AGB innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail nicht in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Risk-BOT wird den Kunden in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen. Sollte der Kunde der Geltung der geänderten AGB widersprochen, gilt der Änderungswunsch von Risk-BOT als abgelehnt und der Vertrag wird in einem solchen Fall ohne die vorgeschlagene Änderung fortgeführt. Das Recht von Risk-BOT zur Kündigung bleibt unberührt.
10.2
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
10.3
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Witten.