
"Kein Zahn, kein Geld: Versicherung verlangt Besitzurkunde für Gebissteile – Mann reicht Milchzahn-Sammelalbum ein"
Bochum-Ehrenfeld, 28. Mai 2025 –
Im Hipster-Friseursalon „Cut & Karamell“ kam es heute Mittag zu einem emotionalen Kollaps: Der 33-jährige Barista und TikTok-Lyriker Marvin L. beantragte nach einem E-Scooter-Stunt den Ersatz von drei verloren gegangenen Zähnen – und erhielt prompt eine Absage. Begründung: Die Zähne befänden sich „nicht mehr im versicherbaren Eigentum“ und seien „vermutlich seit 1994 nicht mehr auffindbar“. Zeugen berichten, Marvin habe versucht, die Versicherung mit einem verstaubten Milchzahn-Album aus der Kindheit zu überzeugen. Vergeblich.
🗃️ Bürokratie vs. Realität: Wenn Zähne nur mit Eigentumsnachweis ersetzt werden
Laut der Versicherung könne ein Zahnersatz nur erfolgen, wenn der ursprüngliche Zahn nachweislich Eigentum des Antragstellers war – inklusive Besitzurkunde, Herstellungsjahr und „Nachweis über ordnungsgemäße Verwahrung im Mundraum“.
Das Ersatzverfahren ist standardisiert:
Antrag in dreifacher Ausführung,
zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige,
sowie eine eidesstattliche Erklärung vom Hauszahnarzt,
alles zu versenden via Fax oder – im Sinne der „Datenethik“ – auf Mikrofiches per Brieftaube an die Zentrale in Wuppertal.
Ein digitales Einreichen sei laut Versicherung „nicht vorgesehen“, da es der „historischen Zahnkultur und dem Datenschutzbedürfnis alter Knochen“ widerspreche. Moderne Bilddaten könnten die algorithmische Seele verletzen und „den Zahn der Zeit aufhalten“.
Zitate aus der Absurditätszone
„Ey, ich wusste nicht mal, dass Zähne Eigentum sind, Bro. Muss ich jetzt auch mein Ohr versichern lassen?“
– Jolien „PlanetVegan“ R., 24, vegane Instagram-Poetin aus Castrop-Rauxel
„Ich hab seine alten Zähne mal in nem Einmachglas gesehen. Das war noch vor dem NFT-Hype.“
– Finn Luca-Sky, 21, Metaverse-Praktikant aus Bottrop mit Zahnphobie
„Ich schwöre, ich hab ihm einen dieser Zähne im Schulhof mit ’nem Flummi rausgeballert. Sollte das nicht als Zeuge reichen?“
– Khalid B., 32, Jugendfreund & Ersatz-Zahncoach in Ausbildung
🧓 Expertenmeinung – absurd, aber amtlich:
Prof. Dr. Dr. Claus-Peter Zahnkrone (78), emeritierter Professor für prädigitale Kommunikationsstrategien und antike Besitzverhältnisse an der Universität Bielefeld erklärt:
„Ein Zahn ist juristisch gesehen ein bewegliches Gut. Verliert man ihn und besitzt keine Besitzurkunde oder Fotos im Original mit Wasserzeichen von Kodak, entfällt das Leistungsrecht gemäß Paragraph 87b, Absatz ‚W wie Wurzel‘. Solide Versicherungslogik seit 1873.“
🤖 Fazit: Risk-BOT winkt müde – digital, trocken, besser.
Während Marvin nun einen Etsy-Shop für Keramikzähne eröffnet, kommentiert Risk-BOT das Drama trocken aus dem Browser-Tab:
„3 verlorene Zähne, 37 Formulare – oder 3 Klicks bei mir. Just saying.“
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