Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog 2024: Schlichtung von Tarifkonflikten im Fokus

Am 11. Dezember 2024 versammelten sich mehr als hundert Expertinnen und Experten aus der arbeitsrechtlichen Praxis und Wissenschaft im Haus der Universität am Schadowplatz zum Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Thema „Schlichtung von Tarifkonflikten“. Dr. Christoph Ulrich, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, begrüßte als Referenten den renommierten Arbeitsrechtsexperten Prof. Dr. Clemens Höpfner, der am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln tätig ist.

Prof. Dr. Höpfner betonte, dass Tarifverhandlungen in den letzten Jahren zunehmend von Konflikten geprägt seien, mit einer Zunahme von Streiks, die oft bereits in frühen Phasen der Verhandlungen ausgerufen werden. Vor diesem Hintergrund erklärte der Referent, dass das bestehende Arbeitskampfrecht des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr in der Lage sei, die Auswirkungen dieser Konflikte auf Wirtschaft und Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen. Als Lösung schlug er eine verstärkte Nutzung der Tarifschlichtung vor. Diese sollte nicht die Tarifautonomie einschränken, sondern vielmehr eine konstruktive Hilfe bei der Suche nach Kompromissen darstellen.

In seinem Vorschlag für ein neues Schlichtungsgesetz forderte Prof. Dr. Höpfner unter anderem:

  • Arbeitskämpfe sollen nur nach gescheitertem Schlichtungsverfahren zulässig sein.
  • Während des Schlichtungsverfahrens soll eine Friedenspflicht gelten, mit der Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbrechung durch den Schlichter.
  • Die Tarifvertragsparteien sollen größtmöglichen Spielraum bei der Besetzung der Schlichtungsstelle erhalten.
  • Die gesetzliche Schlichtung soll subsidiär gegenüber bestehenden tarifvertraglichen Schlichtungsabkommen sein.
  • Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge sollen mit verbindlichen Ankündigungsfristen versehen werden.

Diese Vorschläge wurden im anschließenden Dialog lebhaft und kontrovers diskutiert. Der Düsseldorfer Arbeitsrechtsdialog, der seit 1988 vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern DGB, ver.di, unternehmer nrw, dem Unternehmensverband Handwerk NRW sowie der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität und dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband durchgeführt wird, bleibt eine wichtige Plattform für die Diskussion arbeitsrechtlicher Themen.

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