Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abschließt. Die Beiträge zur Direktversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen (Entgeltumwandlung), was bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge reduziert und dadurch mehr von seinem Einkommen für die Altersvorsorge nutzen kann.
Es gibt verschiedene Varianten der Direktversicherung, aber grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Lebensversicherung, die entweder eine Rentenversicherung (monatliche Rentenzahlungen im Alter) oder eine Kapitallebensversicherung (Auszahlung einer Kapitalleistung am Ende der Laufzeit) sein kann.
Eine Unterstützungskasse ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die in Deutschland vor allem von Unternehmen angeboten wird. Sie dient der Zusatzabsicherung für die Mitarbeiter in Bereichen wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung. Eine Unterstützungskasse gehört zu den sogenannten „nicht rückgedeckten“ bAV-Modellen, was bedeutet, dass das Unternehmen keine Rückversicherung (wie z. B. bei einer Pensionskasse oder Direktversicherung) abschließt, sondern die Leistungen direkt aus den Rücklagen des Unternehmens oder über Rückstellungen finanziert.
Die Unterstützungskasse kann von Unternehmen auch für andere Zwecke genutzt werden, etwa um steuerliche Vorteile für Mitarbeiter zu schaffen oder Zusatzleistungen zur Altersvorsorge anzubieten, die nicht direkt über andere Produkte wie Pensionskassen oder Direktversicherungen abgedeckt sind.
Eine Pensionskasse ist eine der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei einer Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer zuständig ist. Der Arbeitgeber und/oder der Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die Pensionskasse ein. Die Pensionskasse verwaltet diese Beiträge und zahlt später eine Rente oder eine einmalige Kapitalleistung an den Arbeitnehmer aus.
Die Pensionskasse ist dabei eine Form der rückgedeckten Altersvorsorge, das bedeutet, sie muss einen großen Teil ihrer Beiträge in Versicherungsprodukte investieren, um für die spätere Rentenzahlung vorzusorgen. Die Beiträge zur Pensionskasse werden in der Regel vom Bruttogehalt abgezogen, sodass der Arbeitnehmer von den steuerlichen Vorteilen der Entgeltumwandlung profitiert.
Ein Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die vor allem für Arbeitnehmer angeboten wird. Im Gegensatz zu klassischen Lebensversicherungen oder Pensionskassen, bei denen die Beiträge konservativ angelegt werden, investiert ein Pensionsfonds die eingezahlten Beiträge überwiegend in Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere. Dadurch kann ein Pensionsfonds höhere Renditen erwirtschaften, was ihn für renditeorientierte Sparer attraktiv macht. Allerdings ist der Pensionsfonds auch mit einem höheren Risiko verbunden, da die Rentenleistung nicht garantiert ist, sondern vom Erfolg der Kapitalanlagen abhängt.
Die Beiträge zur bAV über einen Pensionsfonds werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen, wodurch dieser steuerliche Vorteile nutzen kann. Der Arbeitgeber kann ebenfalls Beiträge leisten, was eine zusätzliche Ersparnis für den Arbeitnehmer bedeutet.
Die Direktzusage (auch als Pensionszusage bekannt) ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer direkt mit einer Altersvorsorge (meist in Form einer Rente) versorgt. Im Gegensatz zu anderen bAV-Modellen wie der Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse übernimmt der Arbeitgeber hier selbst die Verpflichtung zur späteren Altersversorgung und trägt das Risiko der Finanzierung und Auszahlung der Rente.
Die Direktzusage ist besonders für größere Unternehmen geeignet, da sie ein gewisses Maß an finanzieller Stabilität und Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Das Unternehmen stellt sicher, dass die Rentenansprüche des Mitarbeiters durch unternehmenseigene Rückstellungen gedeckt sind, und sorgt bei Bedarf für eine Rückversicherung, um das Risiko der Auszahlung abzusichern.