Haftpflicht zahlt nicht? 5 Ablehnungsgründe, die du kennen musst

Du hast etwas kaputt gemacht, jemandem geschadet – und die Haftpflicht soll zahlen.
Doch dann kommt ein Schreiben, das klingt wie „leider nein“ in Versicherungs-Deutsch.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Ablehnung ist korrekt. Versicherungen lehnen häufig ab, weil viele nach dem ersten „Nein“ einfach aufgeben.

Hier kommen die 5 häufigsten Ablehnungsgründe, und was sie wirklich bedeuten.

Haftpflicht zahlt nicht

1. „Kein versichertes Ereignis“

Klingt erst mal final. Meint aber:

„Der Schaden fällt nicht in den Bereich deiner Police.“

Beispiele:

❌ Schäden an eigenen Dingen
❌ Schäden in der Mietwohnung ohne Mitversicherung
❌ Schäden bei beruflicher Tätigkeit

Was tun?

  • Police prüfen (oft falsch eingeordnet)

  • Fotos + Hergang schicken

  • Klären, ob Objekte oder Situationen falsch kategorisiert wurden

Wir sehen regelmäßig Fälle, wo Versicherer „nicht versichert“ sagen – obwohl es doch drin ist, z. B. bei Mietsachschäden.

2. „Vorsatz“ – also absichtlich gehandelt

Absicht ist nicht versichert, das stimmt.

Beispiel:

Du zerstörst absichtlich etwas → kein Versicherungsschutz.

Aber:
„Vorsatz“ wird manchmal vermutet, obwohl fahrlässig zutrifft, z. B.:

  • „Ich habe das Handy fallen lassen“ → fahrlässig = versichert

  • „Ich habe versehentlich etwas angestoßen“ → versichert

Absicht ist rechtlich ein harter Vorwurf, den man nicht einfach behaupten darf.

Tipp:
Wenn die Versicherung vorsätzliche Handlung unterstellt, lohnt sich fast immer Widerspruch.

3. „Vertragsverhältnis schließt den Schaden aus“

Meint so viel wie:

„Du warst dafür gerade eigentlich beruflich/privat nicht abgesichert.“

Klassische Fallen:

Berufliche Schäden → Privathaftpflicht deckt das nicht
Gefälligkeitsschäden → manche Tarife zahlen, manche nicht
Mietsachschäden → nur, wenn eingeschlossen
Verpachtung / Vermietung → meist ausgeschlossen

Beispiel:

Du hilfst beim Umzug → teurer Fernseher fällt → manche Tarife zahlen, manche schließen Gefälligkeitsschäden aus.

Deshalb ist wichtig:

Vorher: Tarif verstehen
Nachher: Ablehnung prüfen

4. „Kein Eigentum des Geschädigten“

Das ist ein Klassiker bei:

  • geliehenen Sachen

  • gemieteten Geräten

  • Firmen-Eigentum

  • gemeinschaftlichem Eigentum

Die Haftpflicht zahlt nur, wenn klar ist:

Wem gehört der Gegenstand?

Beispiel:

Du zerstörst die Kamera eines Freundes → versichert
Du zerstörst die Kamera deiner Firma → nicht privat versichert

Hier lohnt sich oft die Frage:

➡ Gibt es eine Sacheigentums-Bestätigung?
➡ Oder war es nur geliehen? → manche Tarife versichert!

5. „Mitverschulden oder keine Anspruchspflicht“

Hier versucht die Versicherung zu sagen:

„Der Geschädigte hätte selbst aufpassen müssen.“

Beispiele:

  • Kinder spielen → Vase fällt → Eltern hätten „aufpassen müssen“

  • Hund beißt Hund → beide Halter haben „Mitverschulden“

  • Radfahrer stürzt → „Eigenverschulden“

Wichtig zu wissen:
Selbst bei Mitverschulden kann die Haftpflicht anteilig zahlen.

Viele geben hier auf – und verschenken prozentuale Ansprüche.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Kurz und ehrlich: häufiger als du denkst.

Ein Einspruch lohnt sich, wenn:

✔ der Ablehnungsgrund unklar ist
✔ „Vorsatz“ behauptet wird
✔ Gefälligkeit im Spiel war
✔ Mietsachen betroffen sind
✔ Beruf/Privat nicht sauber getrennt wurde
✔ Eigentum nicht geklärt ist

Wir haben regelmäßig Fälle, wo wir nach Ablehnung nochmal schreiben – und plötzlich wird gezahlt.

Wie legst du Einspruch ein? (Mini-Anleitung)

So machst du es richtig:

  1. Ablehnungsschreiben screenshotten

  2. Ereignis kurz schildern

  3. Fotos/Chatverläufe beilegen

  4. Police oder Vertragsnummer beilegen

  5. Belege bündeln (kein Roman!)

Muster-Satz für deine Antwort:

„Ich bitte um nachvollziehbare Begründung auf Basis der Versicherungsbedingungen sowie um Mitteilung, welche Klausel konkret zur Ablehnung führt.“

Damit zwingst du die Versicherung in die Sachargumentation.

Häufige Missverständnisse bei Haftpflicht

Hier mal die drei größten Irrtümer:

„Ich habe eine Haftpflicht, also zahlt die alles.“

Nein, tut sie nicht. Sie zahlt für Schäden, die du anderen zufügst.

„Eigene Schäden sind mit drin.“

Nur Hausrat oder Kasko zahlt eigene Schäden – nicht Haftpflicht.

„Ablehnung heißt: Ende der Geschichte.“

Versicherungen kalkulieren damit, dass über 60% der Leute nicht widersprechen.

Fazit – Klar, knapp & ohne Romantik

Wenn die Haftpflicht nicht zahlt, liegt es oft an:

  • falscher Kategorisierung

  • Missverständnissen

  • unklaren Eigentumsverhältnissen

  • falschen Behauptungen

  • fehlenden Belegen

Ein „Nein“ ist kein Urteil – oft nur ein Versicherungs-Reflex.

📲 Wir prüfen Ablehnungen via WhatsApp – ohne Formular

Du schickst:

📸 Ablehnungsschreiben
📄 Kurz den Hergang
📷 Fotos (wenn relevant)

Wir sagen dir:

✔ Ist die Ablehnung korrekt?
✔ Wo liegt der Haken?
✔ Lohnt sich ein Einspruch?
✔ Was musst du jetzt tun? (schrittweise)

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