Was bedeutet Gefahrenerhöhung juristisch?
Der Begriff „Gefahrenerhöhung“ ist in § 23 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Er besagt, dass der Versicherungsnehmer Veränderungen, die das Risiko des Eintritts eines Schadens wesentlich erhöhen, dem Versicherer unverzüglich mitteilen muss. Die Versicherung hat dann das Recht, den Vertrag anzupassen oder zu kündigen.
Der Haken: Was „wesentlich“ ist, ist oft Auslegungssache. Im Zweifel sollten Sie lieber melden, als das Risiko einer Obliegenheitsverletzung einzugehen.
3 Situationen, die Sie der Versicherung unverzüglich melden müssen
Hier sind drei Klassiker, bei denen Versicherte oft vergessen, die Gefahrerhöhung zu melden, und die weitreichende Folgen haben können:
1. Leerstand von Wohn- oder Gewerbeimmobilien
Ein Haus steht länger als 60 Tage leer, weil Sie umziehen oder das Objekt verkaufen wollen? Dies ist ein Paradebeispiel für eine Gefahrenerhöhung melden.
Das Risiko: Ein leerstehendes Gebäude ist viel anfälliger für Vandalismus, Diebstahl, Frostschäden oder unentdeckte Leitungswasserschäden, da keine regelmäßige Kontrolle stattfindet.
Die Folge bei Nichtmeldung: Im Falle eines Schadens kann die Versicherung die Leistung stark kürzen oder komplett verweigern (Stichwort: Leerstand Versicherung). Sie müssen beweisen, dass der Leerstand nicht kausal für den Schaden war – ein fast unmögliches Unterfangen.
2. Umbau- und Renovierungsarbeiten
Sie planen einen größeren Umbau, der die Statik des Hauses betrifft, das Dach geöffnet wird oder das Gebäude für längere Zeit eingerüstet ist?
Das Risiko: Ein Umbau erhöht die Gefahr von Brand (durch Schweißarbeiten), Diebstahl (durch leichte Zugänglichkeit) oder Sturmschäden (bei geöffnetem Dach). Juristisch kann dies dazu führen, dass die Versicherung kündigt wegen Umbau oder eine höhere Prämie fordert.
Die Meldepflicht: Melden Sie den Beginn und das Ende der Baumaßnahmen. Der Versicherer wird in der Regel eine Bauleistungsversicherung empfehlen oder die bestehende Wohngebäudeversicherung für die Dauer des Umbaus anpassen.
3. Änderung der beruflichen oder privaten Nutzung
Wenn sich die Nutzung der versicherten Sache ändert, kann dies eine Gefahrenerhöhung darstellen – besonders bei der Haftpflicht- oder Kfz-Versicherung:
Von Privat zu Gewerbe: Sie nutzen Ihren privaten Pkw nun auch als Lieferfahrzeug oder Ihr Home-Office wird zum Treffpunkt für Kunden.
Neue Hobbys/Sportarten: Sie beginnen mit einem risikoreichen Hobby (z.B. Luftsport oder Motorsport) oder führen gefährliche Tiere.
Die Folge: Eine private Haftpflichtversicherung deckt keine gewerblichen Risiken ab. Im Falle eines Schadens droht die Ablehnung der Leistung wegen Obliegenheitsverletzung.
Schutz vor der Obliegenheitsfalle: Expertenhilfe ist unverzichtbar
Die Gesetzeslage ist komplex und die meisten Verbraucher sind sich der Tragweite einer versäumten Meldung nicht bewusst. Wenn ein Schaden eintritt und die Versicherung eine Gefahrenerhöhung als Ablehnungsgrund heranzieht, stehen Sie als Laie vor einem massiven Problem.
Hier wird die digitale Schadenhilfe von Risk-BOT zum entscheidenden Vorteil.
Unsere geprüften und zertifizierten Schadenexperten sind darauf spezialisiert, die Feinheiten des VVG und die häufigsten Ablehnungsgründe (wie die Gefahrenerhöhung) zu erkennen und zu entkräften. Sie stellen sicher, dass alle relevanten Aspekte Ihres Falles berücksichtigt werden, um eine Kürzung oder Ablehnung der Leistung zu verhindern.
Lassen Sie die Experten von Risk-BOT prüfen, ob Ihr Fall von der Versicherung korrekt behandelt wird. Der Service ist für Sie als Verbraucher komplett kostenlos.