Ansprüche gegen den Versicherer verjähren in der Regel nach drei Jahren. Entscheidend ist dabei der Schluss des Jahres, in dem du den Anspruch erstmals geltend machen konntest – also in dem der Schaden passiert ist und du davon wusstest.
Beispiel:
Schaden im Mai 2024 → Verjährungsfrist läuft bis 31.12.2027.
Wichtig zu wissen:
Die Meldung eines Schadens stoppt die Verjährung nicht automatisch.
Läuft die Prüfung ewig oder kommen keine klaren Entscheidungen vom Versicherer, musst du rechtzeitig aktiv werden.Die Verjährung kann gehemmt werden, z. B. durch
– schriftliche Verhandlungen mit dem Versicherer,
– die Einschaltung eines Ombudsmanns,
– oder die Einreichung einer Klage.
Während dieser Zeit läuft die Frist nicht weiter.Bei bestimmten Sparten gelten Sonderregeln, etwa in der Lebens- oder Unfallversicherung. Dort können je nach Vertrag abweichende Fristen gelten.
Mein Rat: Notiere dir den Jahresend-Stichtag direkt nach dem Schadenfall. Wer seine Frist im Blick behält, verhindert böse Überraschungen – und gibt seinem Versicherer einen klaren zeitlichen Rahmen.