1. Ruhe bewahren und Notruf: Verletzte versorgen (112).
2. Absichern: Unfallstelle absichern.
3. Dokumentation: Fotos der beteiligten Fahrzeuge, der Schäden, der Kennzeichen und der Umgebung machen.
4. Daten austauschen: Namen, Adressen, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Beteiligten notieren.
5. Polizei rufen: Bei Personenschäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist, immer die Polizei rufen.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish