Die Abkürzungen stehen für:
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte (ambulante privatärztliche Leistungen)
GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte
Eine prozentuale Erstattung nach GOÄ/GOZ bedeutet:
Grundprinzip
Die Versicherung erstattet einen festgelegten Prozentsatz der privatärztlichen Gebühren, die nach GOÄ oder GOZ berechnet werden.
Beispiel: 80 % Erstattung nach GOÄ → Arzt berechnet 100 €, die Versicherung zahlt 80 €.
Leistungshöhe hängt vom Tarif ab
Standardtarife erstatten oft nur einen Teil der GOÄ/GOZ-Kosten (z. B. 50–80 %).
Premiumtarife können bis zu 100 % der Gebühren übernehmen, auch für hochwertige Materialien oder Spezialbehandlungen.
Vorteil für den Versicherten
Du kannst jede Leistung in Anspruch nehmen, die nach GOÄ/GOZ abgerechnet wird, ohne dass du im Vorfeld prüfen musst, ob sie von der Kasse übernommen wird.
Besonders relevant bei Zahnersatz, Implantaten oder spezialisierten ärztlichen Leistungen.
Fazit:
Die prozentuale Erstattung nach GOÄ/GOZ gibt dir einen klaren Maßstab, wie viel die Versicherung im Ernstfall zahlt. Sie zeigt, wie leistungsstark der Tarif ist und wie hoch deine Eigenbeteiligung im Zweifel sein wird.