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Der Unterschied liegt im Willen und Bewusstsein des Handelns:

  1. Fahrlässigkeit

    • Du handelst unabsichtlich, ohne Schaden zu wollen, aber ohne die gebotene Sorgfalt.

    • Beispiel: Du lässt das Fenster offen während eines Sturms → Wasserschaden. Du wolltest das nicht, hast aber nicht aufgepasst.

    • Versicherer unterscheiden oft zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann Standardversicherung die Leistung kürzen, Premiumtarife verzichten darauf.

  2. Vorsatz

    • Du handelst bewusst, um einen Schaden herbeizuführen.

    • Beispiel: Du schüttest absichtlich Wasser auf den Boden, damit ein Gerät beschädigt wird → klarer Vorsatz.

    • Vorsatz ist fast immer ausgeschlossen – egal, ob Standard- oder Premiumtarif. Versicherungen zahlen hier grundsätzlich nicht.

Merksatz:

  • Fahrlässig: Ich wollte es nicht, aber ich habe nicht aufgepasst.

  • Vorsätzlich: Ich wollte es – und habe es getan.

Fazit:
Die Grenze entscheidet über die Leistung:

  • Fahrlässigkeit = oft abgesichert (besonders bei Premiumkonzepten).

  • Vorsatz = nie abgesichert.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish