Wenn „Fremdreiter“ oder „Tierhüter“ mitversichert sind, ja.
Diese Personen sind dann abgesichert, solange sie das Tier unentgeltlich und privat führen.
Trag den Vorfall mit allen Details einfach im Risk-Bot-Schadenformular ein – wir prüfen, ob dein Vertrag den Fall abdeckt.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish