Sobald du den Schaden erkennst oder vernünftigerweise hättest erkennen müssen, beginnt die Pflicht zur Meldung. „Unverzüglich“ heißt im Gesetz: ohne schuldhaftes Zögern – also in der Regel innerhalb weniger Tage.
Wichtig ist, dass du glaubhaft machen kannst, wann du den Schaden bemerkt hast.
Mein Rat: Lieber gleich melden, auch wenn du noch nicht alle Details kennst. Nachreichen kannst du immer noch – aber versäumte Fristen sind schwer zu erklären.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 2 Tagen ago