Schaden des Monats – Folge 1: Der explodierte Thermomix
Telefon klingelt.
Kundin (aufgeregt): „Roland, Sie müssen mir helfen! Mein Thermomix ist EXPLODIERT! Überall Suppe! An der Decke, an den Wänden – und bei den Nachbarn tropft’s jetzt auch runter!“
Agent (ruhig): „Atmen Sie tief durch. Das Gerät lebt nicht mehr, aber wir kriegen das geregelt. Erzählen Sie mir: Welche Suppe war’s?“
Kundin: „Kürbiscreme.“
Agent: „Autsch. Orange Flecken. Das wird teuer.“
Die Schadenmeldung klingt harmlos: ein kaputtes Küchengerät. Doch beim genaueren Hinsehen:
Eigenschaden: Neuer Thermomix nötig.
Gebäudeschaden: Küche verunstaltet – Wände und Decke müssen gestrichen werden.
Nachbarschaftsschaden: Die Kürbisexplosion lief durch die Decke ins Wohnzimmer der Nachbarn. Teppich ruiniert, Couch versaut.
➡️ Aus einem kleinen Küchengeräte-Drama wird ein Fall für die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
Die Kundin hatte zum Glück:
✅ Hausrat mit „unbenannten Gefahren“ – deckt den Thermomix-Schaden.
✅ Haftpflicht – deckt die Nachbarskosten.
Doch: Der Gutachter stellte fest, dass das Gerät schon länger Mängel hatte. Wäre sie trotz Herstellerwarnung weitergekocht, hätte es Leistungskürzungen geben können.
📚 Learnings für dich
Klein fängt’s an, groß endet’s oft: Ein Küchengerät kann gleich mehrere Versicherungssparten betreffen.
Hausrat vs. Haftpflicht: Eigenes → Hausrat. Fremdes → Haftpflicht.
Herstellerwarnungen ernst nehmen! Sonst riskierst du Leistungskürzungen.
„Nächste Woche bei Schaden des Monats: Ein harmloses Fußballspiel im Garten – bis der Ball auf der Motorhaube eines nagelneuen SUVs landet …“
📢 Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt und redaktionell überarbeitet.