Schaden des Monats – Folge 1: Der explodierte Thermomix

Telefon klingelt.
Kundin (aufgeregt): „Roland, Sie müssen mir helfen! Mein Thermomix ist EXPLODIERT! Überall Suppe! An der Decke, an den Wänden – und bei den Nachbarn tropft’s jetzt auch runter!“
Agent (ruhig): „Atmen Sie tief durch. Das Gerät lebt nicht mehr, aber wir kriegen das geregelt. Erzählen Sie mir: Welche Suppe war’s?“
Kundin: „Kürbiscreme.“
Agent: „Autsch. Orange Flecken. Das wird teuer.“

Die Schadenmeldung klingt harmlos: ein kaputtes Küchengerät. Doch beim genaueren Hinsehen:

  • Eigenschaden: Neuer Thermomix nötig.

  • Gebäudeschaden: Küche verunstaltet – Wände und Decke müssen gestrichen werden.

  • Nachbarschaftsschaden: Die Kürbisexplosion lief durch die Decke ins Wohnzimmer der Nachbarn. Teppich ruiniert, Couch versaut.

➡️ Aus einem kleinen Küchengeräte-Drama wird ein Fall für die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.

Die Kundin hatte zum Glück:
Hausrat mit „unbenannten Gefahren“ – deckt den Thermomix-Schaden.
Haftpflicht – deckt die Nachbarskosten.

Doch: Der Gutachter stellte fest, dass das Gerät schon länger Mängel hatte. Wäre sie trotz Herstellerwarnung weitergekocht, hätte es Leistungskürzungen geben können.

📚 Learnings für dich

  1. Klein fängt’s an, groß endet’s oft: Ein Küchengerät kann gleich mehrere Versicherungssparten betreffen.

  2. Hausrat vs. Haftpflicht: Eigenes → Hausrat. Fremdes → Haftpflicht.

  3. Herstellerwarnungen ernst nehmen! Sonst riskierst du Leistungskürzungen.

„Nächste Woche bei Schaden des Monats: Ein harmloses Fußballspiel im Garten – bis der Ball auf der Motorhaube eines nagelneuen SUVs landet …“

 

📢 Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt und redaktionell überarbeitet.

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