Die gesetzliche Rente wird künftig nicht ausreichen, um den üblichen Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Es ist erforderlich, bei der Altersvorsorge eigenverantwortlich zu agieren. Deshalb hat der Staat die Riester-Rente geschaffen.

Die Riester-Rente hilft Menschen, eine eigene Altersvorsorge zu schaffen, um Einsparungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren. Entscheidender Vorteil: Die Förderung dieser privaten Rente erfolgt durch den Staat.

Wie wirkt sich die Förderung aus?

Riester-Verträge erhalten Unterstützung durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile als eine Art privater Altersvorsorge. Die staatliche Förderung ist besonders für Familien und Bezieherinnen mit niedrigem Einkommen von Vorteil. Es wurden unterschiedliche Formen der staatlichen Unterstützung entwickelt, um Riester-Sparern eine konkrete Unterstützung zu gewähren.

  1. Die Zulage des Staates

Die Riester-Rente wird vom Staat gefördert, indem Zulagen auf die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin erhoben werden. Zulagen umfassen eine Grundzulage und eine Kinderzulage:

Im Jahr 2018 beläuft sich die Grundzulage auf 175 Euro pro Person.
Die Kinderzulage beläuft sich auf 300 Euro jährlich (für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden, 185 Euro jährlich). 

Die Zulagen werden unmittelbar auf den Vertrag von Riester übertragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kinderzulage nur dann gezahlt wird, wenn für das entsprechende Kind Kindergeld gegenüber dem Begünstigten festgesetzt wurde. Die Kinderzulage wird gestrichen, wenn der Kindergeldanspruch entfällt. Zulagen, die möglicherweise zu hoch gezahlt wurden, müssen zurückerstattet werden.

  1. Der Bonus für Berufseinsteiger

Diese Altersvorsorgeform ist für junge Berufseinsteiger/-innen bis zum 25. Lebensjahr besonders lohnenswert. Zusätzlich zu den Zulagen bekommen Sie einen einenmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

  1. Steuereinsparungen

Die Riester-Rente bietet auch steuerliche Vorteile. Weil staatliche Zulagen und eingezahlte Beiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Zu diesem Zweck ist es notwendig, die Anlage AV der Einkommensteuererklärung auszufüllen.

Daraufhin überprüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug eine höhere Steuerersparnis als die Zulage darstellt („Günstigerprüfung“). Wenn der Sonderausgabenabzug profitabler ist, wird dadurch eine zusätzliche Steuerermäßigung bewirkt.

Für wen ist der Sonderausgabenabzug von Nutzen?

Es ist abhängig vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen, ob sich der Sonderausgabenabzug als lohnend erweist. Normalerweise profitieren davon hauptsächlich Singles ohne Kinder. Die Riester-Förderung über die Zulage ist jedoch in Familien mit vielen Kindern insgesamt deutlich höher.

Höchst- und Mindestbeiträge für Riester

Abzüglich der staatlichen Zulage beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf 4 Prozent der erwirtschafteten Einkünfte eines Jahres. Auch in die Riester-Rente kann jeder, der möchte, mehr einzahlen. Die staatliche Unterstützung beschränkt sich allerdings auf den maximalen Sonderausgabenabzug – 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulage.

Für Beamte ist es erforderlich, dass die Besoldungsstelle der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) im ersten Quartal jedes Jahres die Höhe des Vorjahreseinkommens übermittelt. Dafür ist eine Einwilligung des Beamten seiner Besoldungsstelle erforderlich.

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Roland Richert

Von Versicherungsexperte Roland Richert

Roland Richert ist seit 25 Jahren ein leidenschaftlicher Verfechter von Transparenz in der Versicherungsbranche. Seine Philosophie ist es, nur den Versicherungsschutz zu buchen, den man auch wirklich braucht – in einer Zeit, in der viele Verbraucher das Gefühl haben, sie seien über- oder unterversichert. Roland Richert erklärt: “Die Lebenshaltungskosten sind schon hoch genug, da muss man nicht sein Geld für zu teure Versicherungen aus dem Fenster werfen.”

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