Alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit gewährt, werden als betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichnet. Für viele Arbeitnehmer stellen Betriebsrenten eine vernünftige Option dar, um Verluste in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.

Rechtsanspruch: Angestellte haben die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts oder Lohnes in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung zu verlangen, was als Entgeltumwandlung bezeichnet wird.

Steuervorteile: Allerdings stellt die betriebliche Altersversorgung nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfangreichen Risikoschutz dar. Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhebliche Steuervorteile.

Vorteile für den Arbeitgeber: Es ermöglicht dem Arbeitgeber die Bindung von Mitarbeitern. Außerdem reduziert der Arbeitgeber häufig die Lohnnebenkosten bei der betrieblichen Altersversorgung.

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Roland Richert

Von Versicherungsexperte Roland Richert

Roland Richert ist seit 25 Jahren ein leidenschaftlicher Verfechter von Transparenz in der Versicherungsbranche. Seine Philosophie ist es, nur den Versicherungsschutz zu buchen, den man auch wirklich braucht – in einer Zeit, in der viele Verbraucher das Gefühl haben, sie seien über- oder unterversichert. Roland Richert erklärt: “Die Lebenshaltungskosten sind schon hoch genug, da muss man nicht sein Geld für zu teure Versicherungen aus dem Fenster werfen.”

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