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Eine Abschlagszahlung kannst du verlangen, sobald zweifelsfrei feststeht, dass ein Anspruch besteht – auch wenn die endgültige Schadenshöhe noch nicht komplett geklärt ist. Der Versicherer darf sich also nicht einfach zurücklehnen, nur weil noch Details fehlen.

Konkret bedeutet das:

  1. Die grundsätzliche Leistungspflicht ist unstrittig.
    Der Versicherer muss anerkennen, dass der Schaden nach deiner Police gedeckt ist. Wenn er das nicht klar sagt, lohnt es sich nachzufragen.

  2. Der Schaden ist in einem gewissen Umfang bereits bezifferbar.
    Liegen erste Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Gutachter-Einschätzungen vor, kann daraus ein Teilbetrag abgeleitet werden.

  3. Der Versicherer befindet sich in Verzug oder die Prüfung dauert angemessen lange.
    Wenn alle notwendigen Unterlagen bei ihm liegen und trotzdem nichts vorangeht, ist eine Abschlagszahlung ein legitimer Schritt, um Liquidität zu sichern.

  4. Du forderst die Abschlagszahlung ausdrücklich an.
    Das geht formlos, sollte aber klar formuliert sein: Welche Positionen sind nachweislich entstanden? Welche Summe wird als Abschlag erwartet?

Was viele unterschätzen: Eine Abschlagszahlung ist kein Gefallen des Versicherers – sie ist ein Rechtsanspruch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Und sie verschafft dir dringend benötigte Handlungsfreiheit, während die finale Regulierung weiterläuft.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish