Versicherer verlangen in der Regel ein zugelassenes Fahrradschloss (mindestens VdS-Zertifikat oder gleichwertig) und das Anschließen an einen festen Gegenstand (Laterne, Fahrradständer). Das bloße Abschließen des Rahmens ist oft nicht ausreichend für eine Leistung im Schadensfall.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish