Ja, bei Tierversicherungen gibt es in der Regel sowohl Altersgrenzen als auch eine Gesundheitsprüfung (in Form von Gesundheitsfragen oder einem tierärztlichen Attest).
Die genauen Regelungen variieren jedoch stark zwischen den Anbietern und Tarifen.
1. Altersgrenzen (Höchstaufnahmealter)
Die meisten Versicherer legen eine Obergrenze fest, bis zu welchem Alter ein Tier neu in die Versicherung aufgenommen werden kann.
- Welpen/Jungtiere: Die Aufnahme ist meist ab der 8. oder 9. Lebenswoche möglich.
- Höchstalter für den Neuabschluss:
- OP-Versicherung: Oftmals liegt die Grenze bei 8 Jahren für Hunde und Katzen, manchmal auch höher oder es gibt keine Begrenzung.
- Tierkrankenversicherung (Vollschutz): Hier sind die Grenzen oft strenger und liegen für Hunde häufig zwischen 5 und 8 Jahren.
- Wichtig: Wurde das Tier einmal erfolgreich versichert, bleibt es in der Regel sein Leben lang versichert, unabhängig davon, ob es die Altersgrenze überschreitet. Die Altersgrenze gilt nur für den Eintritt in die Versicherung.
2. Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen
Fast alle Tierversicherungen fragen bei Vertragsabschluss den aktuellen Gesundheitszustand des Tieres ab.
Fazit:
Es empfiehlt sich, eine Tierversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen (am besten im Welpenalter), da Sie dann die günstigsten Tarife und den umfassendsten Schutz ohne Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen erhalten.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago