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GOT-Satz steht für die Gebührenordnung für Tierärzte und ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung in Deutschland. Sie ist extrem wichtig, da sie regelt, wie Tierärzte ihre Leistungen (Untersuchungen, Behandlungen, Operationen, etc.) maximal abrechnen dürfen.

Was ist der GOT-Satz?

Die GOT legt für jede tierärztliche Leistung eine Mindestgebühr fest, den sogenannten 1-fachen Satz. Tierärzte dürfen aber je nach Aufwand und Umständen des Falls einen höheren Satz berechnen.

Der Gebührenrahmen erstreckt sich von:

GOT-Satz Anwendung
1-facher Satz Mindestsatz – Muss mindestens abgerechnet werden, oft bei Routinebehandlungen.
2-facher Satz Kann bei erhöhtem Aufwand verlangt werden (z. B. unkooperatives Tier, zeitaufwändige Behandlung).
3-facher Satz Höchstsatz im normalen Betrieb – Wird bei sehr komplizierten, schwierigen oder zeitintensiven Behandlungen angesetzt.
4-facher Satz Notdienstzuschlag – Darf nur bei Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten (nachts, am Wochenende oder an Feiertagen) sowie in begründeten Notfällen berechnet werden.

Hinzu kommt in der Regel noch eine Notdienstgebühr von 50 € (netto), wenn die Behandlung im Notdienst erfolgt.

Warum ist der GOT-Satz für Ihre Versicherung wichtig?

Der GOT-Satz ist der zentrale Punkt bei der Auswahl einer Tierversicherung, da er bestimmt, wie viel die Versicherung maximal erstattet:

  1. Deckungsbegrenzung: Die meisten Tierversicherungen begrenzen ihre Leistung auf einen bestimmten GOT-Satz, meist auf den 2-fachen, 3-fachen oder 4-fachen Satz.
  2. Kostenrisiko im Notfall: Da Tierkliniken oder Tierärzte im Notdienst oft den 3-fachen oder 4-fachen Satz berechnen, müssen Sie die Differenz selbst tragen, wenn Ihre Versicherung nur bis zum 2-fachen Satz leistet.
  3. Qualität der Versorgung: Leistungsstärkere Tarife, die bis zum 4-fachen Satz erstatten, bieten Ihnen die größte Sicherheit. Sie gewährleisten, dass auch komplizierte Behandlungen in modernen Kliniken (die tendenziell höher abrechnen) und Notfälle vollständig abgedeckt sind.

Faustregel: Um das maximale Kostenrisiko auszuschließen, sollte Ihre Tierversicherung mindestens bis zum 3-fachen Satz oder idealerweise bis zum 4-fachen Satz der GOT erstatten.

Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago