Ja, bei der OP-Versicherung für Tiere gibt es in der Regel Wartezeiten.
Diese Wartezeiten sind Standard bei den meisten Versicherungsgesellschaften und dienen dazu, das Risiko von Versicherungsfällen, die unmittelbar nach Vertragsabschluss bekannt waren, zu minimieren.
Man unterscheidet zwischen der allgemeinen und der speziellen Wartezeit:
1. Allgemeine Wartezeit (häufig 30 Tage)
- Dauer: Meist 30 Tage ab dem Vertragsbeginn.
- Leistung: In dieser Zeit werden Kosten für Operationen, die aufgrund einer Krankheit entstehen, nicht übernommen.
2. Spezielle Wartezeiten (variiert)
Für bestimmte Erkrankungen, die oft angeboren sind oder sich langsam entwickeln, können längere Wartezeiten gelten:
Wichtigste Ausnahme: Der Unfall
Die wichtigste Ausnahme von der Wartezeit betrifft Unfälle:
- Bei Unfällen (z. B. Autounfall, Bruch durch Sturz) entfällt die Wartezeit in fast allen Tarifen. Der Versicherungsschutz greift hier sofort (manchmal schon nach 24 bis 48 Stunden).
Fazit:
Wenn Sie eine OP-Versicherung abschließen, müssen Sie bei krankheitsbedingten Operationen in den ersten Wochen mit der allgemeinen Wartezeit rechnen. Bei Unfällen leistet die Versicherung jedoch sofort. Die genauen Fristen entnehmen Sie immer den Versicherungsbedingungen Ihres gewählten Tarifs.