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Eine Tier-Operationskostenversicherung (OP-Versicherung) leistet im Wesentlichen immer dann, wenn ein chirurgischer Eingriff bei Ihrem Tier unter Vollnarkose, Teilnarkose oder Sedierung medizinisch notwendig ist.

Der Leistungsumfang ist dabei spezifisch auf die Kosten rund um die Operation zugeschnitten und umfasst in der Regel folgende Bereiche:

1. Die eigentliche Operation

  • Chirurgischer Eingriff: Übernahme der Kosten für die Durchführung der Operation selbst (z. B. Kreuzbandriss, Magendrehung, Entfernung eines Tumors, Fremdkörperentfernung).
  • Narkose/Anästhesie: Die Kosten für die Narkose oder Sedierung des Tieres.
  • GOT-Satz: Erstattung der Tierarztrechnung bis zu einem bestimmten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), oft bis zum 3-fachen oder 4-fachen Satz (insbesondere im Notdienst).

2. Vor- und Nachbehandlung

Die OP-Versicherung beschränkt sich nicht nur auf den Schnitt, sondern deckt auch die unmittelbar notwendigen Leistungen davor und danach ab. Die genauen Zeiträume (z. B. 1 bis 3 Tage Vorbehandlung und 7 bis 30 Tage Nachbehandlung) sind tarifabhängig.

  • Voruntersuchungen (Diagnostik): Kosten für Untersuchungen, die zur Feststellung der OP-Notwendigkeit erforderlich sind (z. B. Röntgen, Ultraschall, MRT, Laboruntersuchungen).
  • Nachbehandlung: Kosten für Tierarztbesuche, Verbandswechsel, Fäden ziehen und Medikamente im vertraglich vereinbarten Zeitraum nach der OP.
  • Stationäre Unterbringung: Kosten für die Unterbringung und Pflege des Tieres in der Tierklinik vor und nach der Operation (ebenfalls zeitlich begrenzt).

Wichtige Voraussetzungen und Einschränkungen

Damit die OP-Versicherung leistet, müssen in der Regel folgende Punkte beachtet werden:

Kriterium Erläuterung
Medizinische Notwendigkeit Der Eingriff muss veterinärmedizinisch notwendig sein. Kosmetische Eingriffe oder Kastrationen/Sterilisationen ohne medizinische Indikation sind meist nicht versichert (können aber oft über einen Zuschuss bezuschusst werden).
Wartezeit Es gibt eine allgemeine Wartezeit (oft 30 Tage) ab Vertragsbeginn, in der bei Krankheit noch nicht geleistet wird.
Unfall-Ausnahme Bei Operationen infolge eines Unfalls (z. B. ein Verkehrsunfall) entfällt die Wartezeit meist, und die Versicherung leistet sofort.
Spezielle Wartezeiten Bei bestimmten, oft rassespezifischen oder angeborenen Erkrankungen (z. B. Hüftgelenksdysplasie (HD)), kann eine verlängerte Wartezeit von 6 bis 12 Monaten gelten.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago