Sowohl die Selbstbeteiligung (oder der Selbstbehalt) als auch das Jahreslimit (oder die Jahreshöchstentschädigung) sind zentrale Elemente jeder Tierversicherung. Sie legen fest, wie die Kosten zwischen Ihnen und der Versicherung aufgeteilt werden.
Hier ist eine Erklärung, wie beide funktionieren:
1. Selbstbeteiligung (SB) / Selbstbehalt
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag oder Prozentsatz, den Sie als Tierhalter selbst tragen müssen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.
Sie beeinflusst direkt die Höhe Ihres monatlichen Beitrags: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die monatliche Prämie.
Funktionsweisen der Selbstbeteiligung:
2. Jahreslimit / Jahreshöchstentschädigung
Das Jahreslimit (oder die Jahreshöchstgrenze) ist der maximale Betrag, den die Versicherung innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt erstattet.
Funktionsweise des Jahreslimits:
- Begrenzte Erstattung: Der Betrag wird über alle Behandlungen (egal ob OP oder allgemeine Heilbehandlung) hinweg addiert. Sobald das Limit erreicht ist, müssen Sie alle weiteren Kosten des laufenden Jahres selbst tragen.
- Typische Limits: Die Limits variieren stark je nach Tarif und Art der Versicherung.
- OP-Versicherung: Limits liegen oft zwischen und pro Jahr, wobei viele Tarife auch unbegrenzte Deckung für OPs anbieten.
- Vollversicherung: Limits liegen typischerweise höher (z. B. bis ) oder sind in Premium-Tarifen unbegrenzt.
Beispiel:
Angenommen, Sie haben ein Jahreslimit von und keine Selbstbeteiligung vereinbart.
Ergebnis: Sie haben im Oktober selbst getragen, weil die -Grenze im September erreicht wurde.
Tipp: Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, ob das Limit „unbegrenzt“ ist. Dies bietet die größte Sicherheit bei chronischen Krankheiten oder mehreren schweren Ereignissen pro Jahr.