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Der Zeitwert ist ein zentraler Begriff im Versicherungsrecht und bezeichnet den aktuellen Wert eines versicherten Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.

Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Kaufpreis, da er den Wertverlust durch Alter, Abnutzung und technischen Fortschritt berücksichtigt.

Formel zur Berechnung

Der Zeitwert wird vereinfacht wie folgt berechnet:

Zeitwert vs. Neuwert

Die Unterscheidung zwischen Zeitwert und Neuwert ist die wichtigste Grundlage für die Entschädigung in der Sachversicherung:

Merkmal Zeitwert Neuwert (Wiederbeschaffungswert)
Definition Der Wert, den die Sache kurz vor dem Schaden hatte. Der Betrag, der notwendig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand wieder zu beschaffen.
Berücksichtigung Berücksichtigt Alter und Abnutzung. Berücksichtigt keine Abzüge für Alter und Abnutzung.
Anwendung Haftpflichtversicherung (bei Schäden an Dritten), Kfz-Kaskoversicherung (nach Ablauf der Neuwertentschädigung), manche Gebäudeversicherungen (bei älteren Bauteilen). Hausratversicherung (Standard), Wohngebäudeversicherung (Standard, oft als gleitender Neuwert), Kfz-Kaskoversicherung (während der ersten Monate/Jahre).

Anwendungsbereiche

  • Private Haftpflichtversicherung: Beschädigt eine Person fahrlässig eine Sache eines Dritten, ersetzt ihre Haftpflichtversicherung in der Regel nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes.
  • Kfz-Versicherung (Kasko): Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kaskoversicherung in den meisten Fällen den Wiederbeschaffungswert (vergleichbar dem Zeitwert) des Fahrzeugs zum Schadenszeitpunkt, es sei denn, es wurde eine Neuwertentschädigung für die ersten Monate vereinbart.
  • Hausratversicherung: Hier ist standardmäßig der Neuwert versichert. Eine Entschädigung nur zum Zeitwert erfolgt in der Regel nur, wenn die Gegenstände extrem alt oder stark abgenutzt sind und nicht mehr zweckmäßig genutzt werden können.
Versicherungsexperte Roland Richert Changed status to publish 1 Tag ago