Für Leistungen zur Miete von Web-Visitenkarten
1. Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche unter der Marke Risk-BOT oder „Anbieter“) erbrachten Leistungen. Risk-Bot ist eine Marke von Roland Richert.
(2) Vertragsgegenstand ist die jeweilige Leistung gem. Leistungsbeschreibung, die Gegenstand des zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Vertrages geworden ist. Dabei ist der Begriff „Vertragsgegenstand“ grundsätzlich nicht auf einen bestimmten Vertragstyp beschränkt. Risk-BOT schuldet dem Kunden die Hauptleistung, während dieser dem Anbieter die Vergütung der erbrachten Leistung schuldet.
(3) Sämtliche angebotenen Leistungen von Risk-BOT richten sich ausschließlich an Unternehmen, welche somit eine organisatorisch-rechtliche Einheit bilden sowie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (s.a. § 14 BGB). Dies gilt ebenso für diese AGB.
(4) Auf Anfrage können auch Leistungen für Vereine und Verbände, Privatpersonen, sowie Institutionen des öffentlichen Rechts angeboten werden. Für diese gelten in der Regel gesonderte Vertragsbestimmungen
(5) Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen haben ausdrücklich nur Gültigkeit, soweit der Anbieter (Risk-BOT) diese schriftlich anerkannt hat.
(6) Hinweis: Sofern in dieser Erklärung oder auf der Webseite nur die Form des männlichen Geschlechts genannt wird, so stellt dies ausdrücklich keine Diskriminierung eines anderen Geschlechts dar, sondern dient ausschließlich der Verbesserung der Lesbarkeit.
2. Zustandekommen eines Vertrages
(1) Der Kunde gibt mit Absenden des Bestellformulars über die Website des Anbieters ein verbindliches Angebot bei Risk-BOT ab. Grundsätzlich können weitere Angebote (Bestellungen) auch in Textform (insbesondere per E-Mail und über den Kundenbereich) abgegeben werden. Hierbei ist es erforderlich, dass der Kunde seine notwendigen Kontaktdaten sowie erforderliche Details zu dem Auftrag mitteilt.
Dies sind insbesondere:
2) Ein wirksamer Vertrag kommt jedoch erst dann zustande, sobald der Anbieter dem Kunden die Bestellung bestätigt (Angebotsannahme). Dabei behält sich Risk-BOT das Recht vor, die Angaben des Kunden zu prüfen und in begründeten Fällen einen Vertragsschluss abzulehnen.
(3) Der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragstyp richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsinhalt. Typischerweise liegt bei der Hauptleistung (Bereitstellung einer Website (inkl. Erstellung) / von Nutzungsrechten inkl. Hosting) ein Mietvertrag nach §§ 535 ff. BGB vor.
(4) Zusätzlich können für Leistungen, die die Erstellung eines bei Risk-BOT in Auftrag gegebenen Werks beinhalten das Werkvertragsrecht nach den §§ 631 ff. BGB oder, sofern kein hinreichend bestimmter Arbeitserfolg vereinbart ist, das Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB entsprechend gelten. Die jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen lassen sich der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Anbieters entnehmen.
3. Pflichten des Anbieters
(1) Mit dem Zustandekommen eines wirksamen Vertrages verpflichtet sich der Anbieter die Leistung gem. des Umfangs des zugrundliegenden Angebots zu erbringen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Leistungen zum Leistungszeitpunkt frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Hierzu prüft der Anbieter seine Leistungen regelmäßig und gründlich auf vorhandene Mängel. Die Überprüfung wird nach sorgfältiger Auswahl des Anbieters entweder anhand von Programmen auf dem neuesten Stand der Technik und/oder von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern vorgenommen.
(2) Der Anbieter wird dem Kunden bei dessen Vorhaben in einem angemessenen Umfang beratend zur Seite stehen.
(3) Darüber hinaus wird der Anbieter insbesondere seine Pflichten gem. der §§ 5, 9 sowie 13-15 dieser AGB einhalten.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Anbieter die zur Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden beginnen gem. § 2 bereits mit dessen Bestellung.
(2) Sobald der Kunde Leistungen von Risk-BOT erhält, hat er diese möglichst umgehend zu prüfen und Mängel sofort mit Bekanntwerden dem Anbieter mitzuteilen, Näheres regelt § 9 dieser AGB.
(3) Änderungswünsche kann der Kunde insbesondere über den Kundenbereich, per E-Mail oder telefonisch übermitteln. Soweit diese nach Art und Umfang inklusive sind, wird Risk-BOT diese möglichst umgehend umsetzen. Welche Änderungswünsche inklusive sind ergibt sich aus Anlage 1 sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Bei darüber hinausgehenden Änderungswünschen handelt es sich um zusätzliche Leistungen gem. § 7 dieser AGB.
(3) Für den Anbieter ist es unumgänglich, dass der Kunde in einem angemessenen Umfang mit dem Anbieter zusammenarbeitet. Die weiteren Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus den §§ 10,11, 13 sowie 15 dieser AGB.
5. Termine, Lieferfristen
(1) Sofern das Angebot konkrete Angaben über eine Lieferfrist oder mehrere Liefertermine oder sonstige Fristen enthält, so verpflichtet sich der Anbieter dazu, diese, soweit dies in seinem Einfluss- sowie Verantwortungsbereich steht, entsprechend einzuhalten.
(2) Jedoch ist es für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist erforderlich, dass der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten gem. § 4 dieses Vertrages erfüllt.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Leistungsumfang
(1) Der Umfang der einzelnen Leistung ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Diese ergibt sich i.d.R. aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website von Website erstellen lassen24 oder bei zusätzlichen Leistungen ggf. aus einem separaten Angebot.
(2) Jene Leistungsbeschreibung oder Angebot des Anbieters stellt somit grundsätzlich im Falle eines wirksamen Vertragsschlusses eine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.
7. Zusätzliche Leistungen
(1) Die angegebenen Preise gelten jeweils für die Leistungen gem. Leistungsbeschreibung. Auf Anfrage können auch zusätzliche Leistungen erbracht werden. Die jeweiligen Preise sowie Leistungsinhalte ergeben sich aus dem jeweiligen separaten Angebot oder Leistungsbeschreibung.
(2) Risk-BOT informiert den Kunden jeweils darüber, sofern zusätzliche Leistungen vorliegen. Dies beinhaltet ebenso Informationen über Umfang sowie die voraussichtlichen Kosten der zusätzlichen Leistungen. Dies gilt ebenso, sofern für bestimmte Leistungen nach Art und Umfang sowie für besonders kurzfristige Aufträge (Eilaufträge) gesonderte Konditionen gelten.
8. Leistungen von Dritten
Sind Teil- bzw. Nebenleistungen von Dritten Gegenstand eines Auftrags, so wird der Anbieter selbst im Umfang des jeweils zu Grunde liegenden Angebots / Leistungsvereinbarung entsprechende Nutzungsrechte auf eigene Rechnung erwerben. Dies gilt beispielsweise für inklusive Stockbilder.
9. Hosting
Sämtliche Websites sowie die dazugehörigen E-Mail-Postfächer werden auf Servern in deutschen Hochsicherheitsrechenzentren gehostet. Diese verfügen insbesondere über entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit sämtlicher Kundendaten und Systeme zu gewährleisten.
10. Abnahme
(1) Sofern Risk-BOT dem Kunden einen bestimmten Arbeitserfolg im Rahmen des Werkvertragsrechts gem. §§ 631 ff. BGB schuldet, d.h. ein individualisierbares Werk (zum Beispiel einen Entwurf oder Zwischenstand), so ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Als erfolgt gilt die Annahme hingegen, sofern sie nicht innerhalb von sieben Tagen mittels einer eindeutigen Erklärung (schriftlich oder in Textform) erklärt oder verweigert wurde. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Sollten tatsächlich wesentliche Abweichungen (Mängel) vorliegen, wird Risk-BOT diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Frist zur Beseitigung entsprechender Mängel beträgt nach deren Bekanntwerden beim Anbieter i.d.R. zwei Werktage, jedoch behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden in begründeten Fällen insbesondere sofern Art und Umfang dies erforderlich machen) eine abweichende angemessene Frist zu nennen. (Es gelten die gesetzlichen Feiertage für das NRW.)
(2) Abs. 1 gilt entsprechend auch für die nach individuellen Wünschen des Kunden erstellte Website, welche Gegenstand des jeweiligen Mietvertrages ist.
11. Miete / Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Miete / Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung. Sofern Mehrleistungen (zusätzliche Leistungen) vertragsgegenständliche Leistungen geworden sind, so wird für diese die entsprechende Vergütung berechnet. Die Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (per E-Mail) bereitgestellt.
(2) Sämtliche Leistungen werden per SEPA-Lastschriftverfahren gem. der jeweiligen Rechnung vollständig und inklusive der ausgewiesenen Steuern von dem Anbieter zum Fälligkeitstermin eingezogen. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) durch den Anbieter beträgt 5 Tage. Der Kunde stellt dabei sicher, dass das Lastschriftmandat aktuell ist sowie das Konto über ausreichende Deckung verfügt.
(3) Der Kunde darf gegen sämtliche Vergütungs- / Mietforderungen von Risk-BOT nur mit unbestrittenen, d.h. schriftlich von Risk-BOT anerkannten, oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen solcher, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
(4) Ein Recht zur Mietminderung besteht insbesondere dann nicht, sofern etwaige im Verantwortungsbereich liegende erhebliche Störungen bzw. Mängel (erhebliche Gebrauchseinschränkung, fehlen zugesicherte Eigenschaft oder ein etwaiger Rechtsmangel) nach Maßgabe von Art. 3 Anlage 1 behoben werden.
(5) Sämtliche Leistungen werden neben dem angegeben Nettopreisen zzgl. mit den entsprechenden Steuern (Umsatzsteuer) in der jeweils geltenden Höhe berechnet.
(6) Bei fehlgeschlagenen Lastschriften behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden hierdurch entstehende Kosten, Gebühren für Rücklastschriften bzw. Nichteinlösung, Mahngebühren in angemessener Höhe, Verzugszinsen und sonstige Kosten und Gebühren zu berechnen.
12. Eigentumsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, werden im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung regelmäßig keine Eigentumsrechte sondern Nutzungsrechte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung sowie § 12 dieser AGB übertragen.
13. Nutzungsrechte
(1) Soweit von Risk-BOT erstellte Werke / Leistungen dem Urheberschutz unterfallen, besteht Einigkeit, dass Risk-BOT dem Kunden ein einfaches, nachfolgend konkretisiertes Nutzungsrecht an dem jeweiligen Werk überträgt. Dabei umfassen sämtliche ihrer Schöpfung nach urheberrechtlich geschützten Werke / Leistungen ebenfalls Entwürfe (insbesondere Website-Entwürfe), Skizzen, Probeaufnahmen und sonstige Zwischenschritte / Zwischenprodukte.
(2) Risk-BOT räumt dem Kunden folgende Nutzungsrechte (Lizenzrechte) an seinen urheberrechtlich geschützten Werken ein:
Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht an der Website in dem Umfang der dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung.
Das Recht zur Weiterübertragung von Nutzungsrechten ist, sofern im Angebot / in der Leistungsbeschreibung nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart wurde, ausdrücklich nicht Gegenstand des gewährten Nutzungsrechts. Gleiches gilt für das Recht urheberrechtlich geschützte Werke zu bearbeiten oder zu verändern.
Zusätzliche Nutzungsrechte (Lizenzrechte) können auf Anfrage durch entsprechende zusätzliche Vereinbarungen in Textform (per E-Mail) oder in Schriftform vereinbart werden.
(3) Sämtliche vereinbarte Nutzungsrechte erwirbt der Kunde mit dem Zeitpunkt der erfolgten SEPA-Lastschrift der vereinbarten Miete / Vergütung gem. § 10 dieser AGB. Folglich darf der Kunde die Werke / Leistungen des Anbieters erst nach erfolgter Zahlung in dem jeweils vereinbarten Umfang nutzen.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich dazu, die Werke / Leistungen ausschließlich in dem Umfang der erworbenen Nutzungsrechte zu verwenden und jegliche abweichende Nutzung (ohne zuvor rechtmäßig erworbene Rechte) vollständig zu unterlassen. So dürfen beispielsweise Texte, Designs, oder Stockbilder deren Nutzungsrechte nur für die beauftragte Website erworben wurden, nicht auf anderen Websites, auf Social Media Plattformen oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken genutzt werden.
(5) Sollten zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen durch den Anbieter Nutzungs- oder Verwertungsrechte (u.a. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder entsprechende Zustimmungen Dritter (Persönlichkeitsrechte) erforderlich sein, so wird der Anbieter die erforderlichen Rechte und Zustimmungen im Namen und auf Rechnung des Kunden einholen. Dies erfolgt grundsätzlich lediglich in dem für die Umsetzung der Leistung zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern hierzu nicht eine individuelle schriftliche Vereinbarung oder ersatzweise in Textform getroffen wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Der Kunde ist im Rahmen des Mietvertrags der vertragsgegenständlichen Website nicht berechtigt einen Zugang zum CMS der Website zu erhalten. Ebenso dürfen Vervielfältigungen, zu denen auch jegliches Speichern des Programmcodes oder sonstiger geschützter Einzelelemente zählt, weder durch den Kunde weder angefertigt, noch an Dritte weitergeben werden. Somit darf der Kunde selbst keine Änderungen an der Website vornehmen. Ebenso ist eine Dekompilierung der mietvertraglich überlassenen Website unzulässig.
(7) Der Anbieter darf die von ihm als Urheber erstellten Werke zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf seiner Website sowie weiteren eigenen Websites oder sonstigen Werbemitteln verwenden. Näheres regelt § 19 Abs. 1 dieser AGB.
(8) Die Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe, Skizzen, Probeaufnahmen und sonstige Zwischenschritte / Zwischenprodukte verbleiben vollständig bei dem Anbieter. Dies gilt entsprechend auch und gerade für Leistungen des Anbieters, welche nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Schutzrechte, insbesondere des Urheberrechts sind.
14. Höhere Gewalt und Unmöglichkeit
Sämtliche Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichender Material- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten, Pandemien und andere ähnliche Ereignisse oder Ursachen, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs des Anbieters stehen, entbinden diesen für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei den Zulieferern des Anbieters eintreten. Sofern dies nach Abwägung der jeweiligen Interessen möglich und zumutbar ist, Risk-BOT jedoch versuchen, andere möglichst gleichwertige Zulieferer hinzuzuziehen und/oder die Auswirkungen von Fällen höherer Gewalt durch geeignete sowie angemessene Maßnahmen möglichst zu begrenzen. Alle vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Risk-BOT zu vertreten, sofern sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Den Beginn und das Ende solcher Hinderungsgründe teilt Risk-BOT dem Kunden möglichst umgehend mit.
15. Haftung
(1) Der Kunde trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von dem Anbieter ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Kunde den Schaden zu vertreten hat. Für die Berechnung des Schadens gilt im Allgemeinen ein pauschaler Stundensatz i.H.v. 80,00 € sowie den sonstigen Kosten (u.a. Materialkosten, Servicekosten, Lizenzkosten, Reisekosten). Jedoch ist dem Kunden ausdrücklich das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die in den eigenen Leistungen enthaltenen, von dem Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen, sowie Unternehmen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Anbieter dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton, Text und sonstigen Leistungen.
(4) Der Anbieter haftet bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Risk-BOT sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
(6) Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung sowie aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind, dies gilt gleichfalls für die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs.
(7) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Aufgrund unverschuldeter Irrtümer und Übermittlungsfehlern, welche den Anbieter zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
(9) Der Kunde hat bei Auftragserteilung dafür zu sorgen, dass er tatsächlich Inhaber der notwendigen Rechte an geschützten Marken (Bild- und Wortmarken, Gebrauchsmustern, Patenten sowie sonstigen geschützten Rechten) ist. Zu einer entsprechenden Überprüfung ist der Anbieter ausdrücklich nicht verpflichtet. Im Falle der Verletzung von solchen geschützten Rechten verpflichtet sich der Kunde dazu, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen und den damit verbundenen Kosten freizuhalten.
Datenschutz – Schutz personenbezogener Daten
(1) Alle Daten, die der Kunde an den Anbieter übermittelt, werden von uns vertraulich behandelt. Dies sind insbesondere aber nicht ausschließlich personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse. Personenbezogene Daten und sonstige Daten des Kunden werden von dem Anbieter weder verkauft, verbreitet, noch gegen Entgelt Dritten überlassen oder in anderer Weise kommerziell genutzt.
(2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Anbieter richtet sich immer nach den Grundsätzen gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO. Dies sind u.a. die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und die Datenminimierung.
(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet ausschließlich in folgenden Fällen statt:
Sofern die betroffene Person gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO hierzu ihre Einwilligung erteilt hat.
Die Weitergabe ist zur Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Maßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich.
Hierzu eine Gesetzliche Verpflichtung nach Art 6 Abs. 1 lit. c DSGVO besteht.
Sofern dies ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist sowie dem kein überwiegendes schutzwürdigen Interesse entgegensteht.
(4) Im Allgemeinen verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten gem. Art 17 Abs.1 lit. a DSGVO lediglich so lange oder verarbeitet diese in sonstiger Weise, wie es für die Zwecke, für die diese erhoben wurden, erforderlich ist. Allerdings kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Daten über einen längeren Zeitraum zu speichern. Anschließend wird der Anbieter die Daten der Betroffenen unmittelbar löschen.
(5) Für den Schutz personenbezogener Daten von Kunden und Interessenten gilt die unter verfügbare Datenschutzerklärung entsprechend.
(6) In der Regel liegt bei den Leistungen des Anbieters eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art 28 DSGVO vor. Aus diesem Grund ist der gem. Art. 28 DSGVO zu vereinbarende Vertrag zur Auftragsverarbeitung in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend in dem Kundenbereich des Kunden hinterlegt.
(7) Bei Fragen und sonstigen Anliegen zum Thema Datenschutz können sich Betroffene / Kunden per E-Mail unter office@risk-bot.de an den Anbieter wenden.
17.Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit für gemietete Websites beträgt 24 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss (Bestellbestätigung des Anbieters.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
18. Nennungen als Referenzkunde
(1) Der Kunde erklärt sich mit der Nennung als Kunde des Anbieters nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Des Weiteren erlaubt dieser dem Anbieter die Nennung als Referenzkunde nach erfolgreichem Projektabschluss. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, das Logo des Kunden auf seiner Website sowie weiteren eigenen Websites sowie in Marketingunterlagen zu verwenden. Dies gilt ebenfalls für Kunden aus dem Bereich Datenschutz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Nennung als Referenzkunde.
(2) Sollte der Anbieter aus lizenzrechtlichen Gründen (u.a. enthaltene geschützte Marken Dritter) Zweifel an der Nennung als Referenz haben, so wird der Anbieter den entsprechenden Referenzbereich vorab zur Freigabe vorlegen.
19. Änderungen dieser AGB (Änderungsvorbehalt)
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB insbesondere aus folgenden Gründen zu ändern:
(2) Änderungen gem. Abs. 1 bedürfen der Zustimmung des Kunden. Hierfür wird Website erstellen lassen24 dem Kunden die Änderungen in Textform (per E-Mail) mit einer angemessenen Frist zur Zustimmung bereitstellen. Sollte der Kunde die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist bestätigen, so kann der Anbieter von dessen Zustimmung ausgehen. Einzelheiten regelt die jeweilige Änderungsmitteilung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden bei Dauerschuldverhältnissen (Flatrate-Verträge mit regelmäßiger, sich widerholender Vergütungsvereinbarung) ein Kündigungsrecht zu. Dies sowie die Gründe der Preiserhöhung wird Risk-BOT dem Kunden in Textform mitteilen.
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Anbieters ist der Sitz des Anbieters. Dies gilt jedoch nicht für solche Leistungen, die bei dem Kunden vor Ort oder an einem anderen Ort erbracht werden.
(3) Die Anwendbarkeit von AGB des Kunden oder etwaigen Dritten wird hiermit vollständig ausgeschlossen.
(4) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Anbieters vereinbart. Diese Vereinbarung gilt auch, aber nicht ausschließlich, für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie solche, die ihren Sitz in das Ausland verlagern.
(5) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie etwaige einschlägige Rechtsvorschriften der Europäischen Union (u.a. DSGVO). Die Anwendung des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen