Die Private Krankenversicherung (PKV) ist eine freiwillige Versicherung, die als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland dient. Sie bietet individuellere und oft umfangreichere Leistungen als die GKV, aber auch höhere Kosten. Die PKV steht hauptsächlich Selbständigen, Freiberuflern, Beamten und gutverdienenden Angestellten (mit einem Bruttojahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) offen.
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe. Sie übernimmt Kosten, die von der GKV nicht oder nur teilweise gedeckt werden, wie zum Beispiel für Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken), professionelle Zahnreinigungen oder ästhetische Zahnbehandlungen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhausbereich. Sie übernimmt zusätzliche Kosten, die nicht vollständig von der GKV getragen werden, und sorgt für eine komfortablere Behandlung.
Das Krankentagegeld ist eine private Versicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall eine tägliche Zahlung leistet. Es dient dazu, den Verdienstausfall zu kompensieren, wenn man aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann.
Eine Brillenversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung für Menschen sein, die regelmäßig eine neue Brille benötigen oder Wert auf die Erstattung von Reparaturen und Ersatz bei Beschädigung oder Verlust legen. Im Gegensatz zu den meisten Krankenkassenleistungen, die Brillen nur in Ausnahmefällen oder unter bestimmten Bedingungen übernehmen, bietet eine Brillenversicherung eine umfassendere Deckung für Brillen, Kontaktlinsen und manchmal auch Sehhilfen. Sie kann insbesondere für Menschen mit einer hohen Sehstärke oder für Brillenträger, die regelmäßig neue Brillen benötigen, von Vorteil sein.
Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor hohen medizinischen Kosten im Ausland, die im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls während einer Reise entstehen können. Sie übernimmt die Kosten für Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte nach Deutschland, die oft nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherungen gedeckt sind.
Die Heilpraktikerversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht oder nur teilweise bezahlt werden. Sie deckt beispielsweise Leistungen aus der Naturheilkunde, Akupunktur, Osteopathie oder anderen alternativen Heilmethoden.
Eine ambulante Zusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im ambulanten Bereich, also für Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen, die nicht im Krankenhaus stattfinden. Sie übernimmt zusätzliche Kosten, die die GKV nicht oder nur teilweise abdeckt.
Das Krankenhaustagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die bei einem Krankenhausaufenthalt eine tägliche Geldzahlung leistet. Es dient als finanzieller Ausgleich für entgangenes Einkommen oder zusätzliche Kosten während des Klinikaufenthalts.