Kündigungsfrist im Blick behalten

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    Die meisten Verträge kannst du zum 30.11. eines Jahres kündigen – das ist die klassische Wechselzeit. Es gibt aber auch Sonderkündigungsrechte, z. B. nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung. Lass dir keine Frist durch die Lappen gehen – sonst zahlst du ein weiteres Jahr drauf.

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