Vorsicht vor den "Restwert-Tricks" der Versicherungen. Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug zu niedrig bewertet wurde und sichern Ihre Entschädigung.
TOTALSCHADEN PRÜFENEin wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die kalkulierten Reparaturkosten plus der Minderwert den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht die Reparatur, sondern den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand.
Wiederbeschaffungswert
- Restwert
= Auszahlungssumme
Um die Auszahlungssumme an Sie zu verringern, versuchen Versicherungen oft, einen möglichst **hohen Restwert** anzusetzen. Dazu nutzen sie Online-Börsen, in denen Händler aus ganz Deutschland Gebote abgeben.
Das Problem: Diese Gebote sind oft nur kurz gültig und kommen von Händlern, die weit entfernt sind. Als Geschädigter haben Sie jedoch das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert zu veräußern, den ein Sachverständiger auf Ihrem regionalen Markt ermittelt hat.
Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug? Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen, können Sie das Fahrzeug dennoch reparieren lassen. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen der sogenannten "Opfergrenze" erfüllt sind.
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