Wirtschaftlicher Totalschaden: Restwert-Tricks vermeiden | Risk-BOT

Wirtschaftlicher Totalschaden:
Holen Sie das Maximum raus.

Vorsicht vor den "Restwert-Tricks" der Versicherungen. Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug zu niedrig bewertet wurde und sichern Ihre Entschädigung.

TOTALSCHADEN PRÜFEN

Wenn die Reparatur teurer als der Wert ist

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die kalkulierten Reparaturkosten plus der Minderwert den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht die Reparatur, sondern den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand.

Die einfache Formel der Versicherung:

Wiederbeschaffungswert
- Restwert
= Auszahlungssumme

Der Trick mit der Restwertbörse

Um die Auszahlungssumme an Sie zu verringern, versuchen Versicherungen oft, einen möglichst **hohen Restwert** anzusetzen. Dazu nutzen sie Online-Börsen, in denen Händler aus ganz Deutschland Gebote abgeben.

Das Problem: Diese Gebote sind oft nur kurz gültig und kommen von Händlern, die weit entfernt sind. Als Geschädigter haben Sie jedoch das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert zu veräußern, den ein Sachverständiger auf Ihrem regionalen Markt ermittelt hat.

Die 130%-Regel: Das Auto behalten

Hängen Sie an Ihrem Fahrzeug? Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen, können Sie das Fahrzeug dennoch reparieren lassen. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen der sogenannten "Opfergrenze" erfüllt sind.

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FAQ zum wirtschaftlichen Totalschaden

Das ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um bei einem seriösen Kfz-Händler ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu erwerben. Versicherungen versuchen diesen Wert oft zu niedrig anzusetzen.
Nein. Sie sind Herr des Geschehens. Sie können das Fahrzeug behalten, privat verkaufen oder den Händler nutzen, den Ihr Gutachter empfohlen hat, sofern Sie nicht bereits ein Angebot der Versicherung verbindlich angenommen haben.
Wir analysieren das Abrechnungsschreiben der Versicherung. Wir prüfen, ob der Restwert künstlich hochgerechnet wurde und ob der Wiederbeschaffungswert marktgerecht ist.
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