Erstattungsfähige Stromkosten:
0,00 €
Diesen Betrag muss die Versicherung zahlen.
Gerechnet mit 24h Dauerbetrieb – dem Standard bei einer technischen Trocknung.
Ja! Die Stromkosten für Trocknungsgeräte gehören zu den sogenannten "Schadenminderungskosten" oder Folgeschäden und müssen von der Gebäude- bzw. Hausratversicherung voll übernommen werden.
Idealerweise haben die Trocknungsgeräte eigene Stromzähler. Falls nicht, kann der Verbrauch über die Leistungsaufnahme (Watt) und die Betriebsdauer berechnet werden – genau wie in unserem Rechner.
Durch die Trocknung steigt dein Jahresverbrauch massiv an. Reiche die Bestätigung der Trocknungsfirma und unsere Berechnung bei deinem Stromanbieter ein, damit dein monatlicher Abschlag nicht fälschlicherweise hochgestuft wird.
Auch wenn du Geräte privat leihst oder eigene nutzt, müssen die Betriebskosten erstattet werden. Risk-BOT hilft dir, die richtigen Belege zu sammeln.