Wasserschaden Höhe berechnen: Kürzungen vermeiden | Risk-BOT NRW

Schadenhöhe berechnen:
Kein Geld verschenken.

Versicherungen kürzen oft pauschal 15-30% der Schadenssumme. Wir prüfen Ihre Kalkulation auf Basis ortsüblicher Preise in NRW.

Wie die Versicherung die Summe "kleinrechnet"

Nach einem Wasserschaden erhalten Sie oft einen automatisierten Prüfbericht. Die häufigsten Kürzungs-Tricks sind:

  • Referenzpreise: Die Versicherung nutzt Durchschnittspreise aus Regionen mit niedrigem Lohnniveau, statt die ortsüblichen Preise in NRW (z.B. Düsseldorf oder Köln) anzuerkennen.
  • Regiekosten: Kosten für die Koordination der verschiedenen Gewerke werden oft gestrichen.
  • Zeitwertabzug (Neu für Alt): Bei der Gebäudeversicherung gilt in der Regel der Neuwertersatz. Dennoch versuchen Versicherer oft, einen Abzug vorzunehmen.

Experten-Tipp für NRW:

Berufen Sie sich bei Kürzungen auf das Bereicherungsverbot und den Neuwertersatz. In Ballungszentren wie dem Ruhrgebiet sind Handwerkerpreise oft 20% höher als im bundesweiten Schnitt – dies muss die Versicherung laut VVG berücksichtigen.

Was gehört alles in die Schadenskalkulation?

Ein vollständiges Gutachten muss alle Positionen enthalten, um Kürzungen zu vermeiden:

  1. Leckageortung und provisorische Instandsetzung.
  2. Trocknungskosten (inkl. Stromverbrauch).
  3. Demontage und Entsorgung (Fliesen, Estrich, Tapeten).
  4. Wiederherstellung (Maler, Bodenleger, Sanitär).
  5. Reinigungs- und Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit.

FAQ zur Schadenssumme

Ja, Sie können sich die Schadensumme laut Gutachten netto auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird jedoch nur erstattet, wenn Sie die Reparatur durch Rechnungen nachweisen. Besuchen Sie die Verbraucherzentrale NRW für Details zur fiktiven Abrechnung.
Im Versicherungsfall bestimmt meist die Versicherung einen Gutachter. Sind Sie mit dessen Ergebnis nicht einverstanden, können Sie ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten.
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