Wenn die Versicherung die Regulierung verweigert, ist das oft erst der Anfang der Verhandlung. Erfahren Sie, warum Ablehnungen oft unzulässig sind.
KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNGEine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie keinen Anspruch haben. Oft stützen sich Versicherer auf pauschale Klauseln im Kleingedruckten. Hier sind die drei häufigsten Gründe in NRW:
Klassisches Beispiel: Sie verlassen das Haus, während die Waschmaschine läuft. Versicherungen kürzen dann gern die Leistung. Aber: Seit der Reform des § 81 VVG darf die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit oft nur noch anteilig kürzen, statt die Zahlung komplett zu verweigern.
Die Versicherung behauptet, der Schaden sei über Jahre durch eine undichte Silikonfuge entstanden. Solche "Allmählichkeitsschäden" sind oft Streitpunkte. Ein qualifizierter Schadensexperte in NRW kann hier oft das Gegenteil beweisen.
Hier wird Ihnen vorgeworfen, den Schaden zu spät gemeldet oder Ihre Schadensminderungspflicht (gemäß BGB § 254) verletzt zu haben.
Lassen Sie sich nicht entmutigen. Gehen Sie strategisch vor: