Darf der Vermieter das überhaupt?
Kurze Antwort: Jein. Er kann dich gesetzlich meist nicht dazu zwingen, aber er kann sagen: "Ohne Haftpflicht kein Mietvertrag". Da es dein eigenes Vermögen schützt, wenn du mal die Bude flutest, ist es ohnehin der wichtigste Schutz für dich.
- Mietsachschäden: Schützt dich bei Kratzern im Parkett oder Waschbecken-Rissen.
- Schlüsselverlust: Teure Schließanlagen sind oft mitversichert.
- Passiver Rechtsschutz: Deine Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen vom Vermieter für dich ab.
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