Sturmschaden: Mietwohnung oder Eigenheim? Wer zahlt? | Risk-BOT

Mietwohnung vs. Eigenheim
Wer zahlt welchen Sturmschaden?

Die Zuständigkeiten bei Sturmschäden hängen stark von Ihrem Wohnstatus ab. Wir klären auf, welche Versicherung für Mieter und welche für Eigentümer einspringt.

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Die klare Trennung der Zuständigkeiten

🏠 Als Eigenheimbesitzer

Sie tragen die volle Verantwortung für die Gebäudehülle. Bei Sturm sind wichtig:

  • Wohngebäudeversicherung: Zahlt für Schäden am Dach, Mauerwerk und fest installierten Teilen.
  • Elementarversicherung: Schützt bei Überschwemmung durch Starkregen (oft Zusatzbaustein).
  • Haftpflicht: Wenn Ihr Ziegel ein fremdes Auto trifft.

🏢 Als Mieter

Sie sind primär für Ihr bewegliches Hab und Gut verantwortlich:

  • Hausratversicherung: Zahlt, wenn der Sturm Fenster eindrückt und Möbel oder Elektronik beschädigt.
  • Vermieter-Pflicht: Schäden am Gebäude (Fenster, Dach) muss der Vermieter über seine Gebäudeversicherung regeln.
  • Mietminderung: Unter Umständen bei massiven Beeinträchtigungen möglich.

🔍 Risk-BOT Analyse: Streitpunkt Glasbruch

Besonders bei Mietwohnungen gibt es oft Streit: Ist es ein Fall für die Glasversicherung des Mieters, die Hausrat oder die Gebäudeversicherung des Vermieters? Risk-BOT prüft die Ablehnungsschreiben beider Seiten und findet den zuständigen Kostenträger.

Warum Risk-BOT Experten den Unterschied machen →

Detaillierte Infos zur Kostentrennung finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

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