Sturmschaden berechnen: Versicherung richtig kontaktieren | Risk-BOT

Schadenshöhe berechnen
Versicherung richtig kontaktieren

Wie viel steht Ihnen wirklich zu? Lernen Sie, wie Sie Ihren Sturmschaden professionell kalkulieren und die Versicherung mit harten Fakten konfrontieren.

Berechnung prüfen lassen

So ermitteln Sie den echten Schadenswert

01

Neuwert-Prinzip

In der Wohngebäude- und Hausratversicherung gilt meist das Neuwert-Prinzip. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf den Betrag, der nötig ist, um Dinge heute neu zu kaufen oder das Dach im gleichen Standard wiederherzustellen.

02

Regiekosten & Nebenkosten

Vergessen Sie nicht die Nebenkosten: Schuttabfuhr, Gerüstmiete, Aufräumungskosten und die Kosten für die Schadensermittlung selbst sind oft Teil des versicherten Schadens.

03

Eigenleistung

Wenn Sie den Schaden selbst beheben, steht Ihnen oft ein fiktiver Stundenlohn zu. Vorsicht: Versicherungen kürzen hier gerne die Mehrwertsteuer.

🚨 Achtung bei "Abfindungsangeboten"

Versicherungen bieten oft schnelle Einmalzahlungen an, wenn Sie auf ein offizielles Gutachten verzichten. Unterschreiben Sie nichts voreilig! Oft liegen diese Angebote 30-50% unter der tatsächlichen Schadenssumme.

Erfahren Sie, wie Risk-BOT Kürzungen erkennt →

FAQ zur Kommunikation & Abrechnung

Dabei lassen Sie sich den Schaden basierend auf einem Kostenvoranschlag auszahlen, ohne die Reparatur sofort durchzuführen. Die Versicherung zahlt dann nur den Nettobetrag (ohne MwSt.). Risk-BOT prüft, ob die Versicherung dabei die Stundenlöhne unzulässig gekürzt hat.
Immer schriftlich! Setzen Sie eine Frist (meist 14 Tage) zur Neubeurteilung. Verweisen Sie auf Wetterdaten oder Gutachten. Nutzen Sie die Expertise von Risk-BOT, um den Widerspruch rechtssicher zu formulieren.
Oft behaupten Versicherer, dass "Vorschäden" vorlagen. Hier hilft nur ein Gegengutachten oder die fundierte Analyse Ihrer Vertragsklauseln durch Risk-BOT. Weitere Infos zur Haftung finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.
In vielen Verträgen (Sachverständigenverfahren) ist geregelt, dass die Versicherung bei hohen Schadenssummen einen Teil der Kosten für Ihren Experten übernehmen muss. Wir prüfen Ihren Vertrag auf diese Möglichkeit.
Schaden zu niedrig berechnet? Prüfen lassen