Wie viel steht Ihnen wirklich zu? Lernen Sie, wie Sie Ihren Sturmschaden professionell kalkulieren und die Versicherung mit harten Fakten konfrontieren.
Berechnung prüfen lassenIn der Wohngebäude- und Hausratversicherung gilt meist das Neuwert-Prinzip. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf den Betrag, der nötig ist, um Dinge heute neu zu kaufen oder das Dach im gleichen Standard wiederherzustellen.
Vergessen Sie nicht die Nebenkosten: Schuttabfuhr, Gerüstmiete, Aufräumungskosten und die Kosten für die Schadensermittlung selbst sind oft Teil des versicherten Schadens.
Wenn Sie den Schaden selbst beheben, steht Ihnen oft ein fiktiver Stundenlohn zu. Vorsicht: Versicherungen kürzen hier gerne die Mehrwertsteuer.
Versicherungen bieten oft schnelle Einmalzahlungen an, wenn Sie auf ein offizielles Gutachten verzichten. Unterschreiben Sie nichts voreilig! Oft liegen diese Angebote 30-50% unter der tatsächlichen Schadenssumme.