Schäden durch Haustiere: Was zahlt die Privathaftpflicht? | Risk-BOT

Tierschäden: Wenn Kleintiere große Kosten verursachen

Die Katze wirft die teure Vase um oder das Kaninchen nagt die Kabel in der Mietwohnung an. Viele dieser Schäden sind über die Privathaftpflicht abgedeckt. Risk-BOT unterstützt Sie bei der professionellen Abwicklung.

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Während Katzen meist inklusive sind, benötigen Hunde eine eigene Versicherung. Prüfen Sie hier, ob Ihr Tier richtig abgesichert ist und vergleichen Sie Tarife mit Top-Leistungen bei Tierschäden:

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Hilfe bei Schäden durch Haustiere

"Unsere Katze hat im Treppenhaus der Mietwohnung die Tapete zerfetzt. Dank Risk-BOT wurde der Fall als Mietsachschaden anerkannt und die Versicherung hat die Renovierungskosten übernommen." - Familie S., Dresden
"Der Wellensittich hat die Laptop-Tasten meines Gastes herausgepickt. Risk-BOT hat die Schadensmeldung so aufbereitet, dass die Privathaftpflicht den Schaden sofort reguliert hat." - Marc L., Hannover

Häufige Fragen zu Haustieren & Haftpflicht

Abgedeckt sind zahme Kleintiere: Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel und Fische. Nicht versichert sind Hunde, Pferde und gewerbliche Nutztiere.
Ja, zwingend. Für Hunde und Pferde muss eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Wir beraten Sie gerne zu den Unterschieden.
Ja, Schäden durch Katzen oder Kleintiere an Türen, Böden oder Wänden fallen unter Mietsachschäden. Risk-BOT hilft Ihnen, die Ansprüche gegenüber dem Vermieter zu klären.
Die Haltung von Schlangen, Spinnen oder anderen Exoten ist oft meldepflichtig und nicht in jedem Basistarif enthalten. Eine Prüfung der Police ist hier lebensnotwendig.
Ja, als Halter haften Sie für Schäden, die Ihre Katze bei Dritten verursacht. Da Katzen in der Privathaftpflicht mitversichert sind, übernimmt diese die Regulierung.
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