Schaden an der Mietwohnung? Mietsachschäden richtig melden | Risk-BOT

Mietwohnung beschädigt?

Ob Parfümflasche im Waschbecken oder tiefe Kratzer im Parkett – Mietsachschäden sind der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Risk-BOT sorgt für eine reibungslose Übernahme.

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🏢 Wichtig für Mieter: Sind Sachschäden gedeckt?

Nicht jede Haftpflicht deckt Mietsachschäden an Glas oder Einbauküchen ab. Vermeiden Sie böse Überraschungen beim Auszug:

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Ihre Kaution ist sicher

Viele Vermieter fordern bei Auszug überzogene Summen für normale Abnutzung. Ihre Privathaftpflicht fungiert hier als Schutzschild: Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte Schäden zum Zeitwert. Risk-BOT unterstützt Sie bei der Beweisführung.

Schäden an fest verbauten Teilen der Wohnung: Fußböden, Wände, Türen, Waschbecken oder fest installierte Einbauküchen.
Nein, Haftpflichtschäden werden immer zum Zeitwert reguliert. Ist das Parkett 20 Jahre alt, wird die Entschädigung entsprechend berechnet. Risk-BOT prüft diese Kalkulation.
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